Innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach Monaco nicht über den OSS meldefähig!
Wenn du Fernverkäufe nach Monaco durchführst, musst du beachten, dass das Fürstentum Monaco umsatzsteuerlich zum Hoheitsgebiet Frankreich gehört. Das bedeutet also, deine Umsätze nach Monaco sind so zu behandeln, wie deine Umsätze nach Frankreich. Hierbei ist jedoch eine Ausnahme zu beachten. Deine innergemeinschaftlichen Fernverkäufe nach Frankreich kannst du über den OSS melden, Fernverkäufe nach Monaco jedoch nicht. Mit anderen Worten: Die Umsatzsteuer aus grenzüberschreitenden Warenlieferungen an Endabnehmer nach Monaco musst du auch weiterhin in der lokalen französischen USt-Meldung angeben.
Wer also weiterhin Verkäufe nach Monaco tätigt und sich beim OSS Verfahren registriert hat, kann nicht auf eine gültige USt-ID in Frankreich verzichten. Das heißt, wenn du bspw. ein deutscher Onlinehändler bist und deine Fernverkäufe nach Frankreich über den OSS meldest, musst du deine Fernverkäufe nach Monaco wie zuvor in der französischen lokalen USt-Meldung deklarieren.
Wie werden innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach Monaco im Taxdoo Dashboard dargestellt?
Dadurch, dass das Fürstentum Monaco aus umsatzsteuerlicher Sicht Frankreich zuzuordnen ist, werden auch im Dashboard deine Verkäufe nach Monaco nicht einzeln aufgeführt, sondern unter deinen Verkäufen nach Frankreich zusammengefasst. Das bedeutet, dass im Dashboard deine Werte kumuliert dargestellt werden, die VAT-Facts B2C_Distance_Liable_In_Arrival_Country_Local und B2C_Distance_Liable_In_Arrival_Country_OSS aus der Transaktionsliste werden zusammengefasst angezeigt unter den Fernverkäufen nach Frankreich. Das liegt daran, dass Monaco als Ländercode nicht in den Transaktionen berücksichtigt wird, sondern direkt unter dem Ländercode FR angezeigt wird.
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