In diesem Artikel erklären wir dir, was es mit dem Import-One-Stop-Shop auf sich hat und wie Taxdoo dich hierzu unterstützen kann.
Hinweis: der Inhalt dieses Artikels bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Import-One-Stop-Shops in Deutschland.
Was ist der Import-One-Stop-Shop?
Der Import One-Stop-Shop (IOSS) ist ein Meldeverfahren, über das Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet (Staaten außerhalb der Europäischen Union) eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR angemeldet werden können.
Auch bei diesen Fernverkäufen ist die Besteuerung im Empfangsland vorzunehmen, sodass es ohne den Import-One-Stop-Shop zu einer Registrierungspflicht in den einzelnen EU-Staaten kommen würde.
Wer kann seine Fernverkäufe über den IOSS melden?
Voraussetzungen
- Registrierung für den Import-One-Stop-Shop beim BZSt
- Gültige Identifikationsnummer vor der Einfuhr
- Sachwert bis 150 EUR bezogen auf den Warenkorb
- Direktverkauf aus dem Drittland in einen EU-Staat an eine Privatperson
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Import-One-Stop-Shop zur Erfüllung der umsatzsteuerlichen Meldeverpflichtungen genutzt werden. Dies hat auch zur Folge, dass die Einfuhr der Waren einfuhrumsatzsteuerfrei ist und keine Einfuhrumsatzsteuer bei der zollrechtlichen Abfertigung abgeführt werden muss.
Bitte wende dich ggf. an deinen Steuerberater, um die mögliche Nutzung des Import-One-Stop-Shops aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zu überprüfen.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Nutzung des Import-One-Stop-Shops grundsätzlich erst erfolgen kann, wenn seitens des BZSt eine IOSS Identifikationsnummer erteilt wurde.
Die Meldungen sind monatlich beim Bundeszentralamt für Steuern einzureichen und die Frist der Zahlung beläuft sich auf einen Monat nach Ablauf des Besteuerungszeitraums.
Wie kann Taxdoo mich beim Import-One-Stop-Shop unterstützen?
Aktuell bieten wir kein Add-on für die Erstellung von Meldungen für den Import-One-Stop-Shop an. Es ist dennoch wichtig, dass du uns deine Registrierungsinformationen im Dashboard unter Einstellungen > Compliance-Einstellungen mitteilst, wenn du für dieses Verfahren registriert bist. Nur so ist gewährleistet, dass wir die Transaktionen, die du über den IOSS meldest, korrekt auswerten können.
Wenn du dich für das IOSS-Verfahren in Deutschland registrieren möchtet, findest du eine Anleitung in unserem Artikel Leitfaden zur IOSS-Registrierung in Deutschland.
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Sehr geehrte/r Mein BOP-Nutzer/in,
Ihr am 28.06.2021 um 10:39:25 Uhr unter Mein BOP abgegebenes Formular ist erfolgreich übermittelt worden.
Ihre übermittelten Daten finden Sie in Übermittelte Formulare.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundeszentralamt für Steuern
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