In diesem Artikel führen wir dich Schritt für Schritt durch den Registrierungsprozess für das Import-One-Stop-Shop-Verfahren in Deutschland.
Generelle Informationen zu diesem Meldeverfahren findest du in unserem Artikel Import One Stop Shop.
Registrierung für den Import-One-Stop-Shop
Die Registrierung beim deutschen Import-One-Stop-Shop nimmst du über das Online-Portal "MeinBOP" des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) vor.
Zum Einloggen wird eine Zertifikatsdatei verlangt. Über diese solltest du bereits verfügen, wenn du Nutzer des ELSTER-Portals bist, über das du z.B. die (Umsatz)Steuererklärungen für dein Unternehmen ausfüllen und abgeben kannst. Die Datei verfügt über die Endung .pfx, sodass du diese leicht auf deinem Rechner oder in der Cloud suchen kannst, falls du diese einmal verlegt hast.
Wenn du noch keine Elster-Zertifikatsdatei hast, muss das Registrierungsverfahren wie unter diesem Link beschrieben befolgt werden.
Hast du deine Elster-Zertifikatsdatei vorliegen, meldest du dich im ersten Schritt beim MeinBOP Portal an.
Im nächsten Schritt suchst du dann die sogenannte Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der IOSS Einfuhr-Regelung.
Fragen bei der Registrierung zum Import-One-Stop-Shop: Angaben zum Antragsteller.
Bei der Registrierung müssen zunächst Angaben zum Antragsteller gemacht werden. Hierbei ist zwischen den folgenden beiden Szenarien zu unterscheiden:
- Steuerpflichtige mit Sitz in der EU, die am Import-One-Stop-Shop teilnehmen möchten: Diese werden im Rahmen der Registrierung als Steuerpflichtige, die durch einen Vertreter gem. § 18k UStG vertreten werden, bezeichne.
- Steuerliche Vertreter, die im Drittland ansässige Unternehmer im Import-One-Stop-Shop Verfahren vertreten: Diese werden im Rahmen des Registrierungsprozesses als Vertreter gem. § 18k UStG bezeichnet.
Wenn du dich als in Deutschland ansässiger Händler für den IOSS registrierst, ist die erste Auswahlmöglichkeit relevant.
Angaben zu festen Niederlassungen
Feste Niederlassungen des Unternehmens in anderen EU-Mitgliedsstaaten
Die Frage nach den festen Niederlassungen und anderen Einrichtungen im EU-Ausland ist etwas tricky.
Feste Niederlassung: Der Begriff der festen Niederlassung ist EU-weit einheitlich definiert – in Art. 11 Abs. 2 MWStVO. Demnach ist eine feste Niederlassung jede Niederlassung mit Ausnahme des Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die es von der personellen und technischen Ausstattung her erlaubt, Dienstleistungen zu erbringen.
Fulfillment-Center von Amazon im EU-Ausland sind keine festen Niederlassungen. Schaut man sich die Definition an, dürfte es offenkundig sein, dass du von einem Amazon-Lager niemals Dienstleistungen erbringen kannst.
Dazu bekommst du eine entsprechende Klarstellung, wann du auf das Fragezeichen direkt hinter dem Satz klickst.
Frühere und aktuelle Registrierungen des Unternehmens und des Steuerpflichtigen
Sofern du dich in Deutschland erst im Laufe der Zeit für den Import-One-Stop-Shop registrierst und ggf. in der Vergangenheit bereits für den IOSS in einem anderen Mitgliedstaat registriert warst, musst du hier die entsprechenden Angaben zu deiner bisherigen Registrierung machen.
Angaben zur Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren
Wenn du dich ebenfalls für den One-Stop-Shop registriert hast, musst du auch hier die entsprechenden Angaben dazu machen. Die Identifizierung erfolgt mit deiner Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Angaben zum Registrierungsbeginn
Weiterhin müssen Angaben zum Registrierungsbeginn gemacht werden. Hier ist im Allgemeinen grundsätzlich vom Regelfall auszugehen. An dieser Stelle wird auch nochmals klargestellt, dass der IOSS genutzt werden kann, sobald die Identifikationsnummer erteilt wurde.
Weiterhin ermittelt die Finanzverwaltung an dieser Stelle des Registrierungsprozesses ebenfalls den möglichen Registrierungsbeginn.
Hinweis: Für die Einhaltung der Fristen bist du immer selbst verantwortlich. Eine Übersicht der Fristen findest du im Anhang.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.