In diesem Artikel erklären wir, was der One-Stop-Shop ist und wie Taxdoo dich bei diesem Thema unterstützen kann.
Was ist der One-Stop-Shop?
Der One-Stop-Shop (kurz: OSS) ist das zentrale Element der bisher größten Umsatzsteuerreform der EU, welche am 01.07.2021 in Kraft trat. Im Kern handelt es sich dabei um ein Meldeverfahren, über das du als Onlinehändler die fällige Umsatzsteuer für deine innergemeinschaftlichen Fernverkäufe (grenzüberschreitender Versand an Privatkunden in der EU) zentral in deinem Sitzstaat anmelden kannst. Führst du ausschließlich Fernverkäufe durch, entfällt durch die Nutzung des OSS-Verfahrens die Notwendigkeit, dich in jedem EU-Land, in das du grenzüberschreitende Lieferungen an Endkunden durchführst, umsatzsteuerlich zu registrieren.
Die Reform zum 01.07.2021 umfasst die folgenden Kernpunkte:
- Die bisherigen Lieferschwellen der einzelnen EU-Länder (35.000 oder 100.000 EUR) für den Versand an Privatkunden im Ausland entfallen.
- Stattdessen gilt seit dem 01.07.2021 eine europaweite Lieferschwelle in Höhe von 10.000 EUR (netto) für alle EU-Länder in Summe.
- Die somit notwendigen regelmäßigen Umsatzsteuermeldungen und Zahlung der Umsatzsteuern können für alle EU-Länder zentral über den One-Stop-Shop (OSS) des Landes erledigt werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. In Deutschland ist die zuständige Stelle das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Die Nutzung des One-Stop-Shop ist freiwillig, aber die einzige Möglichkeit, um lokale Registrierungen in sämtlichen EU-Staaten zu vermeiden.
- Die Nutzung von ausländischen Lagern, lokale B2C-Verkäufe und B2B-Verkäufe können nicht über den One-Stop-Shop abgebildet werden und erfordern weiterhin lokale umsatzsteuerliche Registrierungen.
Achtung: Der One-Stop-Shop umfasst in seiner aktuellen Form nur Fernverkäufe. Nutzt du zusätzlich auch Warenlager im EU-Ausland (z.B. im Rahmen von Fulfillment-Strukturen wie Amazon-FBA oder Zalando-ZFS), benötigst du weiterhin umsatzsteuerliche Registrierungen in den betroffenen Ländern.
Du bist dir unsicher, welche Meldepflichten du als Händler hast und wie du diese erfüllen kannst? In diesem Fall findest du alle notwendigen Informationen in unserem Artikel Welche Meldepflichten habe ich und wo kann ich diese einsehen?.
One-Stop-Shop Registrierung
Voraussetzung für die Nutzung des OSS-Verfahrens ist eine Registrierung. Bitte beachte, dass Taxdoo die Registrierung nicht für dich durchführen kann und der Vorgang je nach Sitzstaat unterschiedlich ist. Eine Anleitung für die Registrierung in Deutschland haben wir für dich in unserem Artikel Leitfaden zur OSS-Registrierung in Deutschland erstellt. Ist dein Unternehmenssitz nicht in Deutschland, informiere dich am besten direkt bei der für das in deinem Sitzstaat zuständigen Stelle über den Registrierungsprozess.
Hinweis: Eine OSS-Registrierung führt automatisch zum Lieferschwellenverzicht
Auch wenn die 10.000 EUR Schwelle relativ gering ist, gibt es Händler, die diese Schwelle noch nicht überschritten haben. Doch was passiert, wenn eine Registrierung für den OSS durchgeführt wird, obwohl die 10.000 EUR Schwelle noch nicht überschritten wurde?
Durch die Registrierung verzichtest du auf die Anwendung des Schwellenwertes iHv. 10.000 EUR. Das bedeutet, dass du ab dem Registrierungsbeginn alle grenzüberschreitende B2C-Lieferungen im Empfangsland versteuern musst, auch wenn du die Lieferschwelle bisher nicht überschritten hast.
Wichtig: Wenn du für den OSS registriert bist, prüfe bitte unbedingt noch einmal, ob die Angaben zu deiner Registrierung im Taxdoo-Dashboard unter Einstellungen > Compliance-Einstellungen eingetragen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, füge die Angaben bitte unbedingt hinzu.
Wie kann Taxdoo mich beim One-Stop-Shop unterstützen?
Taxdoo kann für dich alle Transaktionsdaten für die OSS-Meldungen gesammelt und strukturiert zur Verfügung stellen. Insbesondere, wenn du sowohl Meldungen über den OSS als auch lokale Umsatzsteuermeldungen einreichen musst, ist es wichtig, nicht den Überblick zu verlieren, da sonst die Gefahr besteht, dass steuerbare Umsätze doppelt oder gar nicht deklariert werden.
Für die OSS-Meldung kannst du über Taxdoo ein Export Add-on buchen. Solltest du das Add-on nicht bereits bei der Buchung von Taxdoo ausgewählt haben, kannst du dieses bequem in deinem Dashboard unter Einstellungen > Add-ons > Export Add-ons > OSS-Export hinzufügen.
Im Rahmen dieses Add-ons stellen wir dir pro Meldeperiode (Quartal) eine Exportdatei zur Verfügung, welche, abhängig von deinem Sitzstaat, entweder direkt zum Upload der Daten im Online-Portal der zuständigen Stelle (DE und AT) oder als Grundlage für die Übertragung der Daten (Sitzstaat nicht DE oder AT) verwendet werden kann. Unser Export berücksichtigt dabei auch, dass Gutschriften für Verkäufe aus früheren Meldeperioden im Korrekturteil der Meldung angegeben werden müssen. Somit kommst du deiner Meldepflicht für den OSS nach und stellst gleichzeitig sicher, dass initial zu viel gemeldete Steuer korrekt mit deiner aktuellen Steuerschuld verrechnet oder als Guthaben zurückgefordert wird.
Genaue Informationen dazu, wie die Meldung einzureichen ist, findest du in den folgenden Artikeln:
Wie reiche ich die OSS-Meldung von Taxdoo in Deutschland ein?
EU-weite Einreichung der OSS-Meldung
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