In diesem Artikel führen wir dich Schritt für Schritt durch den Registrierungsprozess für das One-Stop-Shop-Verfahren in Deutschland.
Registrierung zum One-Stop-Shop
Die Registrierung beim deutschen One-Stop-Shop nimmst du über das Online-Portal "MeinBOP" des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) vor.
Zum Einloggen wird eine Zertifikatsdatei verlangt. Über diese solltest du bereits verfügen, wenn du Nutzer des ELSTER-Portals bist, über das du z.B. die (Umsatz)Steuererklärungen für dein Unternehmen ausfüllen und abgeben kannst. Die Datei verfügt über die Endung .pfx, sodass du diese leicht auf deinem Rechner oder in der Cloud suchen kannst, falls du diese einmal verlegt hast.
Wenn du noch keine Elster-Zertifikatsdatei hast, muss das Registrierungsverfahren wie unter diesem Link beschrieben befolgt werden.
Hast du deine Elster-Zertifikatsdatei vorliegen, meldest du dich im ersten Schritt im MeinBOP Portal an.
Im nächsten Schritt suchst du dann die sogenannte Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung.
Im Rahmen der Registrierung werden eine Reihe an Informationen und Stammdaten abgefragt. Auf zwei Fragen gehen wir im Folgenden gesondert ein, da diese im ersten Schritt nicht für jeden eindeutig zu beantworten sind.
Fragen bei der Registrierung zum One-Stop-Shop: Angaben über die Unterstützung von Lieferungen durch Bereitstellen einer elektronischen Schnittstelle.
Die erste kryptische Frage bzw. Information, die bei der Registrierung zum One-Stop-Shop abgefragt wird, sind die sogenannten Angaben über die Unterstützung von Lieferungen durch Bereitstellen einer elektronischen Schnittstelle.
Soweit du dich als Händler*in registrierst, kannst du hier "Nein, es trifft nicht zu" anklicken. Denn mit Bereitstellen einer elektronischen Schnittstelle sind Marktplätze – also Amazon, eBay, Zalando & Co. gemeint.
Hintergrund: Im Rahmen der Reform zum 1.7.2021 können auch die Marktplätze für bestimmte Umsätze den One-Stop-Shop verwenden, sodass auch Amazon & Co. sich dafür registrieren können.
Fragen bei der Registrierung zum One-Stop-Shop: Feste Niederlassungen des Unternehmens und andere Einrichtungen zur Lieferung von Waren.
Die Frage nach den festen Niederlassungen und anderen Einrichtungen im EU-Ausland ist etwas tricky.
Feste Niederlassung: Der Begriff der festen Niederlassung ist EU-weit einheitlich definiert – in Art. 11 Abs. 2 MWStVO. Demnach ist eine feste Niederlassung jede Niederlassung mit Ausnahme des Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die es von der personellen und technischen Ausstattung her erlaubt, Dienstleistungen zu erbringen.
Fulfillment-Center von Amazon im EU-Ausland sind keine festen Niederlassungen. Schaut man sich die Definition an, dürfte es offenkundig sein, dass du von einem Amazon-Lager niemals Dienstleistungen erbringen kannst. Was ist aber mit den anderen Einrichtungen zur Lieferung von Waren? Das klingt schon eher nach einem Fulfillment-Center von Amazon, Zalando & Co.
Dazu bekommst du eine entsprechende Klarstellung, wenn du auf das Fragezeichen direkt hinter dem Satz klickst.
Andere Einrichtungen: Unter anderen Einrichtungen zur Lieferung von Waren sind dem Unternehmen zuzurechnende Einrichtungen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu verstehen, die keine festen Niederlassungen sind und von denen aus im Rahmen innergemeinschaftlicher Fernverkäufe Waren befördert oder versendet werden, wie z.B. Warenlager.
Auch wenn Amazon-Lager bzw. Fulfillment-Center von Amazon dir nicht zuzurechnen sind, sind auch hier Amazon Fulfillment-Center oder andere Warenlager anzugeben.
Bitte beachte aber folgendes. Wenn du in einem Land mehrere Lager nutzt, dann kann laut BZSt maximal ein Lager angegeben werden. Da du in der Regel pro Lagerland nur eine USt-ID hast, kannst du nur ein Lager pro Land melden. Welche Adressen, welchen Amazon-Lagern zuzuschreiben sind, kannst du im Anhang einsehen.
Bestätigung der Registrierung für das One-Stop-Shop-Verfahren
Nach Abschluss des Registrierungsverfahrens über das Portal Mein BOP des BZSt erhältst du eine Anmeldebestätigung, die den folgenden Text enthält:
Sehr geehrter Herr Mustermann,
in Ihrem Mein BOP Posteingang befindet sich eine neue Nachricht für Sie.
Betreff: Bestätigung der Übermittlung Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)
Absender: Bundeszentralamt für Steuern
Datum: 01.04.2021, 17:10
Sie können sie unter: https://www.elster.de/bportal/ abrufen.
Ihr Benutzername lautet: Muster-xx
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundeszentralamt für Steuern
Dies ist eine automatisch generierte Nachricht, bitte antworten Sie nicht an diesen Absender. Falls Sie Fragen zu Mein BOP oder zur Verwendung des ElsterAuthenticator haben, durchsuchen Sie bitte zuerst unsere FAQ (Häufig gestellte Fragen): https://www.elster.de/bportal/start?themaGlobal=help_bop oder fragen Sie unseren Info-Assistenten: https://elias.elster.de/nmIQServer/index.html
Finden Sie dort keine Antwort auf Ihre Frage, kontaktieren Sie bitte unsere Hotline.
Datenschutzhinweis:
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik "Datenschutz") oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Sollten Sie den Link in dieser E-Mail nicht anklicken können, kopieren Sie ihn bitte vollständig in die Adresszeile Ihres Browsers und betätigen Sie anschließend die Eingabetaste.
Das vervollständigte Anmeldeformular kann unter Meine Formulare eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Hinweis: Für die Einhaltung der Fristen bist du immer selbst verantwortlich. Eine Übersicht der Fristen findest du im Anhang.
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