Bei der Korrektur früherer OSS Besteuerungszeiträume - z.B. aufgrund einer Retoure im Zusammenhang mit einem im vorangegangenen Kalenderquartal getätigten Verkauf - fordert dich das Portal "Mein BOP" zur Angabe folgender beider Werte auf:
- Der letzte gemeldete Steuerbetrag für den Besteuerungszeitraum, den du korrigieren möchtest („bisher eingetragener Steuerbetrag“)
- Der berichtigte Steuerbetrag für den Besteuerungszeitraum
Taxdoo berechnet diese Werte für dich automatisch, wenn uns der jeweilige bisher eingetragene Steuerbetrag vorliegt. Dies ist immer dann der Fall, wenn du deine erste OSS-Meldung bereits mit unserer Unterstützung eingereicht hast. Falls du jedoch eine oder mehrere Meldungen selbst berechnet oder über einen anderen Anbieter bezogen hast, verfügen wir möglicherweise nicht über alle Angaben, die wir benötigen, um dir unseren OSS-Export sofort zur Verfügung zu stellen.
In den Fällen, in denen uns Steuerbeträge vergangener Besteuerungszeiträume fehlen, senden wir dir eine E-Mail mit einer Aufforderung, die fehlenden Beträge in deinem Dashboard zu ergänzen.
Erhalten wir die angeforderten Informationen innerhalb von 24 Stunden nach Versand unserer E-Mail, erstellen wir deinen OSS-Export automatisch. Die Datei stellen wir dir i.d.R. ein bis zwei Werktage nach Eingang der fehlenden Beträge zur Verfügung. Falls du die angeforderten Beträge nicht innerhalb des 24 Stunden Fensters bereitstellen kannst, generieren wir trotzdem einen Export für dich. Dieser wird allerdings aufgrund der fehlenden Daten negative Werte erhalten und folglich nicht vom "MeinBOP"-Portal akzeptiert. In diesen Fällen bitten wir dich, die fehlenden Beträge nach wie vor in deinem Dashboard einzutragen und dich danach direkt an unser Support-Team zu wenden. Ein Mitglied unseres Teams wird deine Export-Datei dann neu generieren.
Wichtig: Das Bundeszentralamt für Steuern verlangt von dir, dass du für die Korrektur bereits eingereichter OSS-Meldungen immer den zuletzt eingetragenen Steuerbetrag für das zu korrigierende Quartal angibst. Im Folgenden erklären wir dir anhand eines detaillierten Beispiels, wie du diesen Betrag ermitteln kannst.
Beispiel: Im 2. Quartal 2022 erhältst du eine Retoure für einen Verkauf an einen französischen Kunden, der ursprünglich im 3. Quartal 2021 getätigt wurde.
OSS-Meldung |
Besteuerungszeitraum |
Land des Verbrauchs |
Bisher erklärter Steuerbetrag |
Berichtigter Steuerbetrag |
Q3 2021 |
Q3 2021 |
FR |
100 |
- |
Q4 2021 |
Q3 2021 |
FR |
100 |
90 |
Q1 2022 |
Q3 2021 |
FR |
90 |
85 |
Im obigen Beispiel betrug der ursprünglich in der OSS-Meldung für das 3. Quartal 2021 angegebene Steuerbetrag 100 EUR. Der Steuerbetrag für diesen Zeitraum wurde anschließend in der OSS-Meldung für das 4. Quartal 2021 auf 90 EUR geändert und im 1. Quartal 2022 weiter auf 85 EUR reduziert.
Folglich beträgt der letzte verfügbare bisher eingetragene Steuerbetrag für Q3 2021 EUR 85:
OSS-Meldung |
Besteuerungszeitraum |
Land des Verbrauchs |
Bisher erklärter Steuerbetrag |
Berichtigter Steuerbetrag |
Q2 2022 |
Q3 2021 |
FR |
85 |
70 |
Die zuletzt eingetragenen Steuerbeträge kannst du über dein „Mein BOP”-Portal abrufen.
Hierzu musst du in der linken Navigationsleiste zunächst auf „Mein BOP“ - „Meine Formulare“ klicken.
In der nächsten Ansicht kannst du dann die Registerkarte „Übermittelte Formulare“ auswählen. Hier findest du Übermittlungsprotokolle sämtlicher Meldungen, die du an das BZSt übermittelt hast.
Alternativ kannst du dich mit deinem Steuerberater in Verbindung setzen, falls dieser die Meldungen für dich eingereicht hat.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.