Hier findet Ihr die Antworten zu den häufigsten Fragen, die im Registrierungsprozess in Deutschland aufgekommen sind. Sollte Eure Frage hier nicht beantwortet werden, kontaktiert uns gerne über das Kontaktformular in Eurem Taxdoo-Dashboard.
SEPA Lastschriftverfahren
Wenn Ihr möchtet, dass die fällige Umsatzsteuer für Deutschland direkt von Eurem Konto abgebucht wird, könnt Ihr ein SEPA-Mandat an das für Euch zuständige Finanzamt erteilen. Wenn Ihr uns in der Informationsabfrage darüber informiert, senden wir Euch das entsprechende Formular des jeweiligen Finanzamtes zu (leider gibt es kein einheitliches für alle Ämter). Dieses schickt Ihr dann ausgefüllt postalisch an die auf dem Formular angegebene Adresse. Lasst uns gerne wissen, sobald dies geschehen ist, sodass wir diese Information bei uns hinterlegen können. Ein SEPA-Mandat kann für jedes Konto einer in der EU ansässigen Bank eingerichtet werden. Mit einem solchen Mandat werden die Zahlungen immer fristgerecht abgebucht und es muss keine manuelle Überweisung getätigt werden. Die Teilnahme könnt Ihr jederzeit widerrufen.
Frühere Anmeldungen für steuerliche Zwecke in Deutschland
Seid Ihr schon einmal in Deutschland registriert gewesen und habt ggf. die Steuernummer pausiert? Generell ist eine Aussetzung der Steuernummer möglich und eine Reaktivierung spart Zeit und Aufwand. Solltet Ihr also bereits eine Steuernummer gehabt haben, teilt uns diese bitte mit und auch den Zeitraum, in dem sie aktiv war.
Was ist ein Anteilseigner?
Anteilseigner sind nicht mit den gesetzlichen Vertretern gleichzusetzen. Als Anteilseigner werden generell natürliche und juristische Personen bezeichnet, welche Anteile an einem Unternehmen haben. Je nach Rechtsform können dies z.B. Gesellschafter, Investoren, Aktionäre oder Mitunternehmer sein.
Gesetzliche Vertreter hingegen sind die Personen in einem Unternehmen, die dieses rechtswirksam vertreten können (z.B. Geschäftsführer, Prokuristen etc.).
Die abgefragten Angaben müssen für alle Anteilseigner gemacht werden. Copy-pastet diesen Teil gerne mehrfach in Eure Antwortmail, wenn es mehrere Anteilseigner gibt.
Was sind „juristische Personen“?
„Juristische Personen bezeichnet [... ] die Zusammenfassung von Personen oder Sachen zu einer rechtlich geregelten Organisation“.
Juristische Personen können etwa Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder AG) oder auch Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG oder KG) sein.
Was sind juristische Personen als Nichtunternehmer?
Juristische Personen als Nichtunternehmer sind juristische Personen, die regelmäßig Leistungen beziehen für nicht wirtschaftliche Zwecke. Ein Beispiel hierfür sind etwa juristische Personen des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden oder auch Industrie- und Handelskammern). Zu erkennen sind solche juristische Personen als Nichtunternehmer unter anderem daran, dass diese keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen.
Beispiel: Der Bund kauft FFP-2-Masken bei einem Online-Händler. Der Bund ist dann entsprechend eine juristische Person als Nichtunternehmer, weil er die Masken nicht für wirtschaftliche Zwecke kauft.
Was bedeuten die folgenden Begriffe im Sinne der Steuerbarkeit in Deutschland?
Inländische Warenbewegungen
Unter Warenbewegungen werden generell alle Aktionen erfasst, in denen Waren von einem Ort zu einem anderen bewegt werden. Das können Bewegungen von eigenen Waren sein, z.B. wenn Ihr diese in ein anderes Warenlager umlagert. Sie zählt auch als eine Erhöhung oder Verringerung Eures Lagerbestandes, wenn Ihr von einem anderen Unternehmer Waren bekommt oder Eure an diesen liefert.
Innergemeinschaftliche Lieferungen von Deutschland aus
Als solche werden grenzüberschreitende Lieferungen aus Deutschland in Lager anderer EU-Länder bezeichnet.
Ausfuhrlieferungen in Drittländer von Deutschland aus
Als Ausfuhrlieferungen werden Lieferungen aus Deutschland in Nicht-EU-Ländern wie z.B. Großbritannien, Schweiz, Helgoland, Norwegen, USA etc. bezeichnet.
Fernverkauf (z.B. Lieferung an Privatpersonen)
Fernverkäufe sind grenzüberschreitende Verkäufe an Endkunden innerhalb der EU.
Was sind Werklieferungen?
Werklieferungen sind Lieferungen im umsatzsteuerlichen Sinne. Die Besonderheit besteht darin, dass nicht nur ein Gegenstand geliefert wird, sondern zusätzlich dieser Gegenstand vom leistenden Unternehmer be- oder verarbeitet wird. Wichtig ist hierbei, dass der Unternehmer bei der Be- oder Verarbeitung des fremden Gegenstandes selbst beschaffte Stoffe verwendet (Hauptstoffe), die nicht als nebensächlich gelten.
Beispiel: Ein Goldschmied soll für einen Kunden einen Goldring herstellen. Er erhält dazu von seinem Kunden einen Brillanten, den er bei der Anfertigung des Rings verwendet.
Hierbei werden zwei Hauptstoffe (Gold, Brillant) verwendet. Der Goldschmied erbringt eine Werklieferung, weil er auch einen Hauptstoff stellt. Er verwendet Gold aus seinem eigenen Bestand. Dass sein Kunde ebenfalls einen Hauptstoff für die Ausführung dieser Leistung beistellt, ist unbeachtlich.
Was ist die Durchschnittssatzbesteuerung?
Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen und Anwendung einer Vorsteuerpauschale eröffnet ein Wahlrecht des Unternehmers. Er kann entweder eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen beantragen und die Vorsteuer (bzw. Teile hiervon) pauschal ohne einen besonderen Nachweis bzw. eine Rechnung nach einem bestimmten Prozentsatz des Netto-Ausgangsumsatzes geltend machen oder er kann die bekannten Regelungen des § 15 UStG anwenden.
Das Wahlrecht können dabei nicht alle Unternehmer in Anspruch nehmen, sondern lediglich kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 61.356 € und keiner bestehenden Buchführungspflicht.
Was sind Vorsteuervergütungsanträge?
Auch wenn Euer Unternehmenssitz nicht in Deutschland ist, kann es sein, dass Ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid. Um Vorsteuer geltend machen zu können, kann ein Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern unabhängig von Umsatzsteuermeldungen gestellt werden. Bitte teilt uns mit, wenn Ihr einen solchen Antrag bereits gestellt habt.
Ist die EORI-Nummer gleich der Umsatzsteuernummer?
Nein, die EORI-Nummer ist eine in der Europäischen Union von den zuständigen Behörden vergebene Nummer, mit der Ihr Euch gegenüber den Zollbehörden identifizieren könnt. Ihr könnt sie nur in dem Land, in dem Ihr ansässig seid, beantragen. Die EORI-Nummer ist für alle EU-Länder gültig; es muss nicht für jedes EU-Land, in welches Ihr Transaktionen habt, eine separate EORI-Nummer beantragt werden. Die EORI-Nummer wird insbesondere bei der Einfuhr von Gegenständen in die EU benötigt.
Eine Besonderheit gibt es allerdings seitdem Austritt von Großbritannien aus der EU (Brexit). Seit dem Brexit benötigen Unternehmer bei einer Einfuhr nach Großbritannien eine GB EORI-Nummer.
Ich nutze den One-Stop-Shop (nicht), was muss ich bei der Registrierung angeben?
Zum OSS haben wir einen ausführlichen Hilfeartikel, der Euch hilft, Eure Fragen zu beantworten.
Was genau ist mit „elektronischen Schnittstellen“ gemeint?
Eine elektronische Schnittstelle kann eine Website, ein Online-Marktplatz oder auch eine API sein. Hier müsst Ihr also angeben, über welche solcher Schnittstellen Ihr verkauft und wie Eure Konten heißen (Euer Amazon-Shop heißt ja evtl. anders als Euer Unternehmen).
Welche Schnittstellen Ihr bei uns anbinden könnt und wie das geht, erfahrt ihr in unseren Hilfeartikeln.
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