Erlischt die Pflicht zur Abgabe der Meldungen im Ausland automatisch, sobald ich den OSS nutze?
- Nein.
- Grundsätzlich ist die reguläre Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen erforderlich, solange Eure umsatzsteuerliche Registrierung in einem Land aktiv ist.
- Erst mit der umsatzsteuerlichen Abmeldung (Deregistrierung) erlischt die Pflicht zur Abgabe der Meldungen.
- Hinweis: Länderspezifische Sonderregelungen folgen unten.
Kann ich mich in allen Ländern deregistrieren?
Eine Deregistrierung ist grundsätzlich unter dem folgenden Kriterium möglich bzw. berechtigt:
- Ihr führt in dem jeweiligen Land ausschließlich grenzüberschreitende Fernverkäufe an private Endkunden durch, die über den OSS deklariert werden können.
- Beispiel: Ihr habt Euren Sitz in Deutschland und verkauft aus Deutschland über Amazon und einen Webshop u.a. nach Österreich. Sofern Ihr über keine Betriebsstätte und/oder ein Warenlager in Österreich verfügt bzw. verwendet, tätigt Ihr nur Fernverkäufe in Österreich, sodass eine Deregistrierung möglich ist.
Mögliche Gründe dafür, dass Eure lokale Registrierung bestehen bleiben sollte:
- Lagernutzung in dem jeweiligen Land.
- Importe aus Drittländern in das jeweilige Land, die nicht über den IOSS gemeldet werden können oder wenn ggf. (noch) keine Registrierung für den IOSS vorliegt.
Falls einer dieser Fälle zutrifft oder zukünftig angedacht ist, sollte eine Deregistrierung überdacht werden.
Setzt Taxdoo die Deregistrierungen automatisch für mich um?
- Nein, denn es ist für uns nicht in jedem Fall anhand der Daten ersichtlich, ob eine Deregistrierung zulässig ist.
- Deregistrierungen können daher nur nach entsprechender Beauftragung umgesetzt werden.
- Kontaktiert hierfür bitte unseren Support mit folgenden Angaben:
- betroffene Länder
- gewünschtes Deregistrierungsdatum [Tag.Monat.Jahr] pro Land
- Hinweis: Bis zum Abschluss der Deregistrierung besteht die Pflicht zur Abgabe von Meldungen. Im Kontext der OSS Nutzung reichen wir für Euch für die betroffenen Meldeperioden Nullmeldungen ein, sofern Ihr in diesen Ländern keine anderen Transaktionsarten ausführt.
Taxdoo stellt Euch für die Durchführung der Deregistrierung 500 EUR zzgl. USt pro Land in Rechnung.
- Hinweis: Die Deregistrierung kann nur in den Ländern umgesetzt werden, für die Ihr das Compliance-Package (= Abgabe von monatlichen oder quartalsweisen Erklärungen) bei Taxdoo gebucht habt.
Wie läuft der Prozess der Deregistrierung im Kontext des OSS in den einzelnen Ländern ab?
- 🇧🇪 Belgien
- 🇩🇰 Dänemark
- 🇫🇷 Frankreich
- 🇮🇪 Irland
- 🇮🇹 Italien
- 🇱🇺 Luxemburg
- 🇳🇱 Niederlande
- 🇦🇹 Österreich
- 🇵🇱 Polen
- 🇸🇪 Schweden
- 🇪🇸 Spanien
- 🇨🇿 Tschechien
Wann wird die Abrechnung der Meldungen bei Taxdoo deaktiviert?
- Generell berechnet Taxdoo die Monate, für die über unsere Partner eine Meldung im jeweiligen Land eingereicht wird.
- Die Pflicht zur Abgabe von Meldungen erlischt mit Abschluss der Deregistrierung.
- Daraus folgt, dass die Abrechnung erst zu diesem Zeitpunkt (Abschluss der Deregistrierung) deaktiviert wird.
Zusammenfassung: Was muss ich als Händler unternehmen?
- Identifiziert die Länder auf Basis der o.g. Kriterien, in denen eine Deregistrierung beauftragt werden kann (Grundregel: ausschließlich Fernverkäufe in das betroffene Land)
- Beauftragt die gewünschte Deregistrierung pro Land, indem Ihr uns über die E-Mail-Adresse support@taxdoo.com oder über das Kontaktformular in Eurem Dashboard informiert.
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