Wir möchten Euch gerne in dem Fall unterstützen, wenn Ihr trotz erfolgreich abgeschlossener Deregistrierung nun ein Schreiben der belgischen Finanzbehörde erhaltet und über ausstehende Zahlungen informiert werdet.
Dieses Behördenschreiben erreicht euch, wenn
- Ihr Taxdoo mit der umsatzsteuerlichen Deregistrierung in Belgien zum 30.06.2021 beauftragt habt und
- die Deregistrierung final abgeschlossen wurde.
- Folge der Deregistrierung ist, dass wir seit Q3/2021 keine lokalen Meldungen mehr in Belgien für Euch einreichen.
Wir unterstützen Euch gerne bei der Klärung dieses Sachverhaltes, indem wir das Behördenschreiben an unseren lokalen Partner weiterleiten. Unser Partner steht im engen Austausch mit der belgischen Behörde und wird alle erforderlichen Schritte einleiten und federführend betreuen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Euch auf folgende Aspekte aufmerksam machen:
- Bitte leistet bis auf Weiteres keine Zahlungen auf Grundlage des erhaltenen Schreibens; mit der erfolgten Deregistrierung ist auch Euer bisheriges Steuerkonto beim belgischen Finanzamts deaktiviert worden. Etwaige Zahlungen können somit nur auf ein separates Konto eingehen.
- Mit Erhalt des Behördenschreibens wird unser lokaler Partner zunächst die von der Finanzbehörde ermittelten Geldwerte gegenprüfen. Dies erfolgt einerseits durch Abgleich der tatsächlich gemeldeten Ust-Werte, andererseits anhand der tatsächlich geleisteten Zahlungen.
- In diesem Zusammenhang bitten wir Euch um Zusendung der Zahlungsnachweise für die letzten drei Meldequartale (Q4/2020, Q1/2021, Q2/2021).
- Sobald uns die Zahlungsnachweise vorliegen, leiten wir diese an unseren Partner zur Auswertung weiter.
- Sollte die angemahnte Zahlung Bestand haben, erhaltet Ihr in Kürze eine separate Zahlungsanweisung mit der entsprechenden Kontoverbindung sowie dem zutreffenden Verwendungszweck von uns.
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