Wenn in Polen über einen Zeitraum von mehreren Monaten keine Meldungen eingereicht werden, wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen inaktiv geschaltet bzw. deaktiviert.
Dies bedeutet unter anderem, dass sie nicht mehr für internationale Verbringungen etc. verwendet werden kann – eine Abfrage der Gültigkeit führt dann zu einem negativen Ergebnis.
Reaktivierung der Umsatzsteuer-ID
Die Nummer kann reaktiviert werden, wenn alle fehlenden Meldungen rückwirkend eingereicht werden und ein offizieller Antrag gestellt wird. Dies können unsere Partner natürlich für Dich übernehmen (für die Erstellung des Antrags fallen zusätzliche Kosten an, auf die wir Dich im Vorfeld hinweisen). Melde Dich dafür einfach bei uns und sende eine Anfrage aus unserem Hilfezentrum auf https://support.taxdoo.com/hc/de. Wir melden uns bei Dir!
Ein Beispiel:
- Du wurdest im Juli 2018 in Polen umsatzsteuerlich registriert.
- Für Juli und August 2018 werden Meldungen eingereicht, jedoch ab September 2018 nicht mehr. Das polnische Finanzamt deaktiviert daher im März 2019 Deine Umsatzsteuer-ID.
- Im Mai 2019 nehmen unsere Partner alle Meldungen ab September 2018 vor und stellen einen offiziellen Antrag auf Reaktivierung.
- Die Umsatzsteuer-ID wird im Juni 2019 reaktiviert.
Keine rückwirkende Reaktivierung möglich
Eine rückwirkende Reaktivierung ist aus technischen Gründen seitens des polnischen Finanzamts nicht möglich! Im obigen Beispiel wäre die Umsatzsteuer-ID in den Monaten zwischen März und Juni 2019 weiterhin ungültig. Dies kann zu Rückfragen des deutschen Finanzamts bei der Meldung Deiner innergemeinschaftlichen Verbringungen führen. Falls dies der Fall sein sollte, wende Dich bitte an Deinen Steuerberater.
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