Sobald du Taxdoo mit der Übertragung der Vollmachten beauftragst, werden einige Informationen abgefragt, die wir benötigen, um den Prozess für dich umzusetzen. Eine der wichtigsten Angaben ist hierbei die erste Meldung, die über Taxdoo eingereicht werden soll.
Die Information, die wir hier erhalten, legt fest, für welchen Voranmeldungszeitraum unsere Partner erstmalig eine Meldung abgeben. Doppelte Einreichungen führen unweigerlich zu Rückfragen des Finanzamts und erfordern so meistens Korrekturen und Rechtfertigungen, die weitere Kosten für dich verursachen können. Um dies zu vermeiden, solltest du die folgenden Aspekte beachten.
- Kündigung Voranbieter
Die von dir angegebene Periode sollte grundsätzlich nachfolgend zu der Periode sein, die als letzte von dem bisherigen Anbieter durchgeführt wird. Du solltest daher zunächst in Erfahrung bringen, zu welchem Zeitpunkt eine Beendigung des Vertragsverhältnisses und damit der steuerlichen Vertretung möglich ist. Hierbei solltest du nicht nur ein mögliches Kündigungsdatum (TT.MM.JJJJ) erfragen, sondern gleichzeitig um eine Auskunft bitten, welche Periode in diesem Fall letztmalig gemeldet wird. Dies kann erfahrungsgemäß von Anbieter zu Anbieter variieren.
- Beachtung der Prozessdauer
Die Übertragung der Vollmachten erfordert einen formellen Prozess, dessen Abwicklung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Wir empfehlen daher eine Vorlaufzeit von 8 bis 12 Wochen für die Übertragung einzurechnen.
- Berücksichtigung des Meldeintervalls
Dieser Punkt hängt gewissermaßen mit dem Kündigungszeitpunkt beim Voranbieter zusammen, verdient aber dennoch eine separate Erwähnung. In den Ländern, in denen die Meldungen quartalsweise eingereicht werden (ES, IT, GB und ggf. weiteren), ist ein Wechsel nur zu Beginn eines Quartals möglich! Die Angabe eines Monats innerhalb eines Quartals kann daher nicht akzeptiert werden.
Zusammengefasst solltest du dir vor der Angabe der ersten Meldeperiode somit die folgenden Fragen stellen:
- Ist sichergestellt, dass mein bisheriger Anbieter ab diesem Voranmeldungszeitraum keine laufenden Meldungen mehr einreicht?
- Liegt der Zeitraum weit genug in der Zukunft, dass unter Berücksichtigung der Vorlaufzeit (s.o.) eine fristgemäße Einreichung möglich ist (im Optimalfall)?
- Werden meine Meldungen in diesem Land quartalsweise abgegeben (immer in ES, IT, GB) und muss ich dementsprechend ein Quartal als ersten Meldezeitraum angeben?
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