In diesem Artikel erklären wir, in welchem Umfang Taxdoo dich bei lokalen umsatzsteuerlichen Registrierungen, Übertragung von Vollmachten und Deregistrierungen unterstützen kann.
Registrierungen und Vollmachtsübertragungen
Um deinen umsatzsteuerlichen Meldepflichten in der EU und Großbritannien rechtssicher nachkommen zu können, stehen dir bei Taxdoo länderspezifische Service Add-ons zur Verfügung. Diese Add-ons beinhalten, je nach deinem Bedarf, die umsatzsteuerliche Registrierung und / oder die regelmäßige Abgabe der umsatzsteuerlichen Meldungen in den von dir gewählten Ländern.
Du weißt nicht, ob eine Meldepflicht für dich als Händler besteht und benötigst weitere Informationen zu deinen Meldepflichten? Alle nötigen Informationen findest du in unserem Artikel Welche Meldepflichten habe ich und wo kann ich diese einsehen?.
Du bist bereits in einem Land umsatzsteuerlich registriert und möchtest nun Taxdoo mit der regelmäßigen Abgabe der umsatzsteuerlichen Meldungen beauftragen? In diesem Fall benötigen wir bzw. unsere Partnerkanzlei im jeweiligen Land eine entsprechende Vollmacht. Wenn Taxdoo für dich die umsatzsteuerliche Registrierung vornimmt, ist die Erteilung dieser Vollmacht bereits im Registrierungsprozess integriert.
Taxdoo bietet umsatzsteuerliche Registrierungen und Übertragung von Vollmachten inklusive der regelmäßigen Abgabe deiner Umsatzsteuermeldungen in den folgenden Ländern an:
🇧🇪 Belgien | 🇩🇰 Dänemark | 🇩🇪 Deutschland¹ | 🇱🇺 Luxemburg |
🇫🇷 Frankreich | 🇨🇮 Irland | 🇮🇹 Italien | 🇳🇱 Niederlande |
🇦🇹 Österreich | 🇵🇱 Polen | 🇸🇪 Schweden | 🇪🇸 Spanien |
🇨🇿 Tschechische Republik | 🇬🇧 Vereinigtes Königreich |
¹ nur für Firmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands
Solltest du das Service Add-on nicht bereits bei der Buchung von Taxdoo ausgewählt haben, kannst du das nötige Add-on bequem in deinem Dashboard unter Einstellungen > Add-ons > Service Add-ons > Lokale Umsatzsteuermeldungen und -registrierung hinzufügen. Wähle hier für das entsprechende Land entweder "Übertragung von Vollmachten" oder "Umsatzsteuerregistrierung" aus.
Alle Informationen zum Prozess nach der Buchung des Länderpaketes haben wir für dich im Artikel Wie sieht der Prozess zur lokalen Registrierung / Vollmachtsübertragung bei Taxdoo aus? zusammengetragen.
Deregistrierungen
Liegen keine meldepflichtigen Vorgänge mehr vor, müssen dennoch so lange Meldungen eingereicht werden, wie die Registrierung aktiv ist. Bist du sicher, dass keine meldepflichtigen Vorgänge mehr bestehen, z.B., weil du die Lagerung in einem Land eingestellt hast, kannst du deine Registrierung wieder abmelden. Taxdoo kann die Deregistrierung für dich übernehmen, sofern uns eine aktive Vollmacht vorliegt.
Wenn du eine Deregistrierung durchführen möchtest, erstelle bitte eine Anfrage mit den folgenden Angaben über das Hilfezentrum:
- betroffenes Land
- gewünschtes Deregistrierungsdatum [Tag.Monat.Jahr]
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