In diesem Hilfeartikel klären wir dich zum Thema Strafzahlungen in der Tschechischen Republik auf.
Arten von Strafzahlungen in der Tschechischen Republik:
- Verspätungszuschläge (VZ): VZ sind Strafzahlungen für die verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA), Kontrollmeldungen (KM), Zusammenfassenden Meldungen (ZM bzw. sog. EC Sales Lists) sowie Intrastat-Meldungen
Die Höhe der VZ für Meldungen sind abhängig vom Zeitpunkt der verspäteten Einreichung der Meldung:
- Solange die Verspätung weniger als 5 Tage beträgt, wird keine Strafzahlung festgesetzt
- Sollte die Verspätung 5 Tage oder länger sein, wird 0,05 % von der Umsatzsteuerzahllast für jeden Tag als Strafzahlung erhoben, maximal 5 % des geschuldeten USt. Betrags
- Es wird keine Strafzahlung für die verspätete Abgabe einer UStVA erhoben, wenn die Strafzahlung unter CZK 1.000 (ca. EUR 40) liegt
- Der Höchstbetrag einer Strafzahlung für die verspätete Abgabe einer UStVA in Tschechien, liegt bei maximal CZK 300.000 (ca. EUR 12.000)
Kontrollmeldung (KM) und Zusammenfassende Meldung (ZM)
Wenn die Kontrollmeldung (KM) und Zusammenfassende Meldung (ZM) nicht fristgerecht (bis zum 25. des Folgemonats) eingereicht werden, dann werden je nach Fall folgende Strafhöhen festgesetzt:
- CZK 1.000 (ca. EUR 40), falls die KM und ZM ohne Aufforderung der tschechischen Finanzbehörden verspätet eingereicht werden
- CZK 10.000 (ca. EUR 400), falls die KM und ZM aufgrund einer Aufforderung von den tschechischen Finanzbehörden in der nachträglich festgelegten Frist eingereicht werden
- CZK 30.000 (ca. EUR 1.200), falls die KM und ZM nicht eingereicht werden, obwohl die tschechischen Finanzbehörden den Steuerzahler zur Änderung, Ergänzung oder Bestätigung der Kontrollmeldung den Steuerzahler aufgefordert haben
- CZK 50.000 (ca. EUR 2.000), falls die KM und ZM aufgrund einer Aufforderung von den tschechischen Finanzbehörden in der nachträglich festgelegten Frist nicht eingereicht werden
Intrastat-Meldung
Für die verspätete Einreichung der Intrastat-Meldung kann das Zollamt eine Strafe von bis CZK 1.000.000 (ca. EUR 40.000) erheben. Die Höhe der Strafe wird individuell bestimmt, denn für jeden Verstoß berücksichtigt das Zollamt die Häufigkeit von Verstößen und die Länge der verspäteten Einreichung der Intrastat-Meldung. Es gibt hierzu keine offizielle Methodik.
Säumniszuschläge (SZ)
Säumniszuschläge (SZ) sind Strafzahlungen für die verspätete Zahlung der Umsatzsteuerzahllasten/Umsatzsteuerüberhangs
Die Höhe der SZ für UStVA sind abhängig vom Zeitpunkt der verspäteten Zahlung:
- Solange die Verspätung der Zahlung weniger als 4 Tage beträgt, werden keine SZ festgesetzt
- Wenn die Verspätung aber 4 Tage und länger ist, werden SZ festgesetzt. Diese betragen 8,5 % p.a. für SZ, die ab dem 01.01.2021 entstanden sind
- Für SZ, die vor dem 01.01.2021 entstanden sind, setzen die tschechischen Finanzbehörden Strafzahlungen zum Reposatz plus 14 % p.a. fest, welche in etwa 14,5 % p.a. der Zahllast entsprechen
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