In diesem Artikel erklären wir, wie die Einreichung von lokalen Umsatzsteuermeldungen über Taxdoo funktioniert und welche Schritte von dir in diesem Prozess durchzuführen sind.
Damit Taxdoo für dich umsatzsteuerliche Meldungen einreichen kann, benötigen wir bzw. unsere Partnerkanzleien im jeweiligen Land eine Vollmacht. Die Erteilung der Vollmacht erfolgt im Nachgang an die Buchung des jeweiligen Service Add-ons. Alle Informationen zu diesem Prozess findest du in den folgenden Artikeln:
Lokale Registrierungen / Vollmachtübertragungen / Deregistrierungen - Überblick
Wie sieht der Prozess zur lokalen Registrierung / Vollmachtübertragung bei Taxdoo aus?
Sobald deine Registrierung bzw. die Übertragung der Vollmacht abgeschlossen ist, folgt die Einreichung der umsatzsteuerlichen Meldungen folgendem Ablauf:
1. Auswertung durch Taxdoo
Basierend auf den von dir zur Verfügung gestellten Transaktionsdaten erstellt Taxdoo eine genaue umsatzsteuerliche Auswertung aller Meldeperioden ab dem von dir mitgeteilten Registrierungsbeginn bzw. dem Zeitpunkt, ab dem Taxdoo für dich die Einreichung der Meldungen übernehmen soll.
2. Freigabe und Prüfung der Daten
Bevor wir die ausgewerteten Daten für die Einreichung von Umsatzsteuermeldungen verwenden, informieren wir dich per E-Mail darüber, dass die Auswertung abgeschlossen ist und die Daten für dich im Dashboard zur Verfügung stehen. Du kannst nun noch einmal überprüfen, ob die Daten plausibel sind.
Natürlich führen wir unsererseits ebenfalls Qualitätsüberprüfungen durch, bevor wir die Daten freigeben, können jedoch nicht jeden Einzelfall aufdecken. Hast du z.B. vergessen, eine Schnittstelle mit Taxdoo zu verbinden, können wir dies nicht aus den uns zur Verfügung stehenden Daten ableiten. Sollte etwas mit den Auswertungen nicht in Ordnung sein, teile dies bitte umgehend unserem Support-Team über das Hilfezentrum mit.
Sofern deinerseits kein Widerspruch erfolgt, werden die Daten 2 Werktage nach der Freigabe an unsere Partner weitergeleitet. Bitte beachte, dass wir die Daten für Frankreich und Spanien in der Regel bereits unmittelbar nach der Freigabe der Daten weiterleiten müssen, um den engen Meldefristen in diesen Ländern nachzukommen. Für dich gilt natürlich dennoch die kommunizierte Frist von 2 Werktagen zur Prüfung der Daten. Sollte etwas nicht in Ordnung sein und du widersprichst innerhalb der Frist, kümmern wir uns darum, dass die Daten korrigiert werden, ohne dass für dich weitere Kosten entstehen.
3. Zahlungsanweisung
Im Zuge der Weiterleitung der Daten an unsere Partner erhältst du von Taxdoo eine Zahlungsanweisung per E-Mail. Die Zahlung muss in der Regel von dir per Überweisung durchgeführt werden, kann aber in manchen Ländern (z.B. Frankreich) auch per Lastschrift erfolgen. Du findest alle Informationen zur Zahlungsmodalität in der E-Mail.
Bitte achte darauf, die Zahlungen fristgerecht durchzuführen, damit es nicht zu Verspätungszuschlägen kommt.
4. Einreichung und Bestätigung
Währenddessen kümmern sich unsere Partner um die Einreichung der Umsatzsteuermeldungen bei den örtlichen Finanzbehörden.¹ Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, lassen wir dir eine Bestätigung inklusive Dokumenten per E-Mail zukommen. Zusätzlich findest du die Dokumente in deinem Dashboard im Bereich Compliance > Umsatzsteuer - Meldungen > Download.² Wähle hier das Land und die Meldeperiode aus, für die du die Dokumente herunterladen möchtest.
¹ In Österreich ist Taxdoo nicht durch einen örtlichen Partner vertreten. Wir bereiten die Formulare für dich vor und lassen dir diese zukommen. Die Einreichung der Meldung erfolgt nicht durch Taxdoo.
² Der Abruf der Dokumente im Dashboard steht für folgende Länder aktuell nicht zur Verfügung: Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Irland, Niederlande, Schweden. Für diese Länder erhältst du die Bestätigung natürlich trotzdem per E-Mail.
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