Grundsatz
In Frankreich ist für die Bezahlung der Umsatzsteuer als alleiniges Zahlungsmittel das SEPA-Lastschriftmandat vorgesehen. Hierfür stellen wir dir nach erfolgter Registrierung ein Lastschriftformular zur Verfügung, das du unterschrieben bei deiner Bank einreichen solltest.
In Ausnahmefällen kommt es bei der Aktivierung deines Online Log-Ins aufseiten der französischen Finanzbehörden zu Verzögerungen; in diesem Fall informieren wir dich über die notwendige Aktivierung eines neuen Mandats mit einer neuen SEPA Referenz, welches das ursprüngliche Mandat ersetzt und erneut bei deiner Bank eingereicht werden sollte.
Voraussetzung zur Einrichtung ist immer die Freigabe deiner Bank zur Funktion „SEPA Firmenlastschrift“. Diese Funktionalität kannst du unter dem folgenden Link prüfen: https://de.iban.com/iban-checker: Im Feld „SDD B2B“ (= SEPA Direct Debit B2B) sollte dann ein „YES“ stehen.
Manuelle Überweisung mit Taxdoo nicht möglich
Bitte beachte, dass es über Taxdoo generell nicht möglich ist, deine laufende französische Umsatzsteuer per manueller Überweisung zu bezahlen.
- Mittels Lastschrifteinzug kann auf einfache Weise sichergestellt werden, dass du alle Zahlungsfristen einhältst.
- Bei manueller Zahlung erhebt das französische Finanzamt zusätzliche Kosten von 1 % deiner Steuerschuld, mindestens jedoch 60 EUR pro Meldung. Diese Kosten wollen wir dir natürlich ersparen.
Wie bei jeder Regel gibt es jedoch Ausnahmen:
Ausnahme 1: Überweisung nach Wechsel
Wenn du von einem anderen Dienstleister zu uns wechselst, können wir dich in Ausnahmefällen darum bitten, deine Umsatzsteuer manuell an das französische Finanzamt zu überweisen. Der Grund hierfür ist, dass die Umwidmung deines Online-Logins beim französischen Finanzamt einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Um in diesem Fall Zeit zu sparen (und damit Verzugszinsen zu vermeiden), reichen unsere Partner bis zur fertigen Umwidmung des Logins papierbasierte Meldungen ein, die von dir manuell überwiesen werden müssen. Du findest die passende Zahlungsanweisung in unserer Nachricht zur Bestätigung der erfolgten Meldung.
Im Anschluss wird die Zahlung so schnell wie möglich auf Lastschrifteinzug umgestellt.
Ausnahme 2: Überweisung nach fehlgeschlagenem Lastschrifteinzug
Der Lastschrifteinzug kann aus den verschiedensten Gründen fehlschlagen. In diesen Fällen muss der offene Betrag ebenfalls manuell überwiesen werden – das französische Finanzamt zieht keinen Betrag mehr als einmal ein. In diesem Fall erhältst du von uns eine Zahlungsanweisung mit allen relevanten Informationen.
Ausnahme 3: Überweisung von Strafzahlungen
Strafzahlungen in Frankreich müssen ebenfalls manuell überwiesen werden. Sollte dies erforderlich sein, lassen wir dir alle erforderlichen Zahlungsdaten zukommen. In diesem Fall erhältst du von uns eine Zahlungsanweisung mit allen relevanten Informationen.
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