kurze Recap: Was steckt hinter der Intrastat-Meldung und ab wann wird man meldepflichtig?
Die Intrahandelsstatistik der Europäischen Union – kurz Intrastat – dient der Erfassung der Warenbewegung innerhalb der 27 EU-Länder. Es wird erfasst, welche Waren in ein Land geliefert werden und was aus einem Land versendet wird. Dies wird in zwei Meldungen, der Eingangsmeldung und der Versendungsmeldung ermittelt.
Die Verpflichtung zur Einreichung von Intrastat-Meldungen besteht bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres, wenn ein Übertritt der Meldeschwelle im Vorjahr stattgefunden hat. Sollten diese im laufenden Jahr nicht mehr überschritten werden, erlischt die Meldepflicht für das Folgejahr.
Wie kann Taxdoo Sie bei länderspezifischen Intrastat Themen unterstützen?
Taxdoo bietet die Abwicklung der Intrastat-Meldungen für die Länder Polen, Tschechien, Deutschland, Italien und Frankreich an. Unser Service umfasst den gesamten Registrierungsprozess, die Meldungserstellung und die Einreichung der Meldung durch unsere ortsansässigen Partner. Einzig für Deutschland müssen Registrierung und Einreichung der Meldungen von Ihnen als Nutzer durchgeführt werden.
Andere EU-Länder wie z.B. Spanien oder Österreich werden von Taxdoo nicht abgebildet. Die Intrastat-Meldungen sind länderspezifisch aufgebaut. Die EU-Länder haben diesbezüglich unterschiedliche nationale Vorgaben. In diesem Zusammenhang werden Informationen wie z.B. die Umsatzsteuernummer, die Geschäftsart oder die Intrastat Warennummer für die jeweiligen EU-Länder abgefragt.
Unsere Transaktionsliste kann als Grundlage für die Intrastat-Meldungen genutzt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Datei so angepasst werden muss, dass sie den EU-Vorgaben (Angaben, Format, etc.) entspricht. Damit die Meldung korrekt eingereicht wird, bitten wir Sie, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.
Besonderheiten in Italien und Deutschland
Taxdoo bietet seit 2023 die Erstellung und Einreichung der Versendungsmeldung in Italien an.
Die Meldeschwelle für die Versendung ins Ausland ist seit dem 22.01.2023 auf 0 EUR angepasst. Die Versendungsmeldung ist im italienischen Compliance-Package enthalten.
Hinweis: Jedoch beträgt die Meldeschwelle der Eingangsmeldung 350.000 EUR. Diesen Service bieten wir nicht an.
Taxdoo erstellt die deutschen Intrastat-Meldungen. Anschließend kann die Intrastat-Meldung als Download im Kundendashboard heruntergeladen werden. Die Meldungen müssen eigenständig im IDEV-Portal hochgeladen werden. Zusätzliche Informationen können unter Intrastat-Meldung-Deutschland-Registrierung eingesehen werden.
Wichtig: Die von Taxdoo erstellten Meldungen können nur jene Warenbewegungen enthalten, die Taxdoo elektronisch zur Verfügung stehen. Aktuell können keine Eingangsleistungen an Taxdoo übermittelt werden. Innergemeinschaftliche Erwerbe, die aus Eingangsleistungen resultieren, sind daher nicht in den von Taxdoo erstellen Meldungen enthalten und müssen z.B. per Formularmeldung ergänzt werden.
Das Intrastat-Add-On für die o.g. Länder (DE, FR, PL, CZ) kann ganz bequem im Kundendashboard unter Abonnement - Add-Ons gebucht werden. Bei weiteren Fragen können Sie gerne unser Hilfezentrum nutzen.
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