In diesem Artikel erklären wir, was es mit der Intrahandelsstatistik auf sich hat und wie Taxdoo dich bei der Erfüllung deiner Meldepflichten für Intrastat unterstützen kann.
Was ist Intrastat?
Die Intrahandelsstatistik der Europäischen Union – kurz Intrastat – erfasst den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen den 27 EU-Ländern. In den einzelnen EU-Ländern werden dabei Daten über die Versendung von Waren in die anderen EU-Länder und über die Eingänge von Waren aus den anderen EU-Ländern gesammelt. Die Erhebung der Daten erfolgt über zwei Meldungen: die Eingangsmeldung und die Versendungsmeldung.
Wann muss ich eine Intrastat-Meldung einreichen?
Nicht jedes Unternehmen, das grenzüberschreitend Ware in der EU bewegt, muss automatisch eine Meldung zur Intrahandelsstatistik abgeben. Um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, existieren Meldeschwellen, bis zu deren Erreichung du von der Abgabe der Meldungen befreit bist.
Im Taxdoo-Dashboard findest du eine Übersicht zum aktuellen Stand deiner Meldeschwellen im Bereich Compliance > Intrastat unter dem Reiter Meldeschwellen. Da für die Versendung und den Eingang jeweils eigene Schwellenwerte gelten, ist die Ansicht durch die beiden Reiter Versendung und Eingang weiter unterteilt.
Solltest du eine der Meldeschwellen überschreiten, so besteht die Verpflichtung zur Einreichung von Intrastat-Meldungen ab dem Zeitpunkt der Überschreitung und bis zum Ende des auf die Überschreitung folgenden Kalenderjahres. Die Meldepflicht erlischt erst dann wieder, wenn du die Meldeschwelle sowohl im aktuellen als auch im vorangegangenen Jahr nicht erneut überschritten hast.
Besonderheit Frankreich:
- in Frankreich existieren seit dem Jahr 2022 keine Intrastat - Meldeschwellen mehr
- Unternehmen, die Intrastat-Meldungen einreichen müssen, werden von den Zollbehörden angeschrieben
Weitere Informationen zu den Änderungen findest du in unserem Artikel 🇫🇷 Intrastat Frankreich - Neuerungen 2022.
Ich muss melden! Wie kann Taxdoo mich bei Intrastat unterstützen?
Über Taxdoo kannst du Service Add-ons für Intrastat buchen. Unser Service umfasst den gesamten Registrierungsprozess, die Meldungserstellung und die Einreichung der Meldung durch unsere ortsansässigen Partner. Taxdoo bietet die Abwicklung der Intrastat-Meldungen für die folgenden Länder an:
🇩🇪 Deutschland¹ |
🇫🇷 Frankreich |
🇮🇹 Italien² |
🇵🇱 Polen |
🇨🇿 Tschechische Republik |
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¹ In Deutschland ist Taxdoo nicht durch einen Partner vertreten. Wir stellen euch einen Datenexport im notwendigen Format zur Verfügung. Die Einreichung der Meldung erfolgt nicht durch Taxdoo.
² Taxdoo bietet aktuell keine Eingangsmeldung für Italien an. Die Versendungsmeldung in Italien ist Teil des Service Add-ons für Umsatzsteuermeldungen in Italien.
Solltest du das Service Add-on nicht bereits bei der Buchung von Taxdoo ausgewählt haben, kannst du das nötige Add-on bequem in deinem Dashboard unter Einstellungen > Add-ons > Service Add-ons > Intrastat Meldungen hinzufügen. Wähle hier für das entsprechende Land entweder Eingehend oder Ausgehend, je nachdem für welche Verkehrsrichtung du melden musst.
Besonderheit Deutschland:
- in Deutschland muss ab Überschreiten bestimmter Schwellenwerte der "Statistische Wert" für im Onlinehandel gängige Kaufgeschäfte in der Meldung angegeben werden
- Schwellenwert für die Versendung: 51.000.000 €
- Schwellenwert für die Einfuhr: 49.000.000 €
- Solltest du diese Schwellenwerte überschritten haben, kann Taxdoo keine vollständige Intrastat-Meldung für dich in Deutschland erstellen, da wir den "Statistischen Wert" aktuell nicht berücksichtigen können
Was muss ich sonst noch beachten?
Die von Taxdoo erstellten Meldungen können nur jene Warenbewegungen enthalten, die Taxdoo elektronisch zur Verfügung stehen. Aktuell können keine Eingangsleistungen an Taxdoo übermittelt werden. Innergemeinschaftliche Erwerbe, die aus Eingangsleistungen resultieren, sind daher nicht in den von Taxdoo erstellen Meldungen enthalten und müssen in Deutschland z.B. per Formularmeldung ergänzt werden.
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