In 2022 sind hinsichtlich Intrastat einige Neuerungen vorgenommen worden. Ebenfalls in Frankreich gab es länderspezifische Änderungen.
In Frankreich müssen nur noch Intrastat-Meldungen eingereicht werden, wenn eine ausdrückliche Aufforderung durch das französische Zollamt vorliegt. In diesem Zusammenhang müssen Sie uns bestätigen, dass Sie eine Aufforderung erhalten haben.
Ab 01/2022 gelten folgende Änderungen:
- in Frankreich existieren keine Intrastat - Lieferschwellen mehr
- Unternehmen, die Intrastat-Meldungen einreichen müssen, werden von den Zollbehörden angeschrieben
→ hierbei erhalten Sie einen Brief des französischen Zollamts "La Douane"
Sofern Sie keinen Brief erhalten haben, können wir das Intrastat AddOn deaktivieren. Sobald eine Aufforderung vorliegt, bitten wir Sie proaktiv auf uns zuzukommen, damit wir die Meldungen erstellen können.
Anhand unseres Beispiels können Sie sehen, wie eine solche Aufforderung auszusehen hat:
Natürlich können wir wie gewohnt die rückwirkenden Intrastat-Meldungen vor 01/2022 erstellen und einreichen. Im Kundendashboard können Sie unter dem Reiter Intrastat die Lieferschwellenüberschreitungen einsehen. Sie können das AddOn - Intrastat - Frankreich ganz bequem im Kundendashboard buchen.
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