Bei Intrastat gibt es pro Warenrichtung jeweils eine Meldeschwelle pro Land. Einerseits wird der Warenausgang ("Ausgang") betrachtet, andererseits der Wareneingang ("Eingang"). Für beide Meldeschwellen gelten unterschiedliche Schwellenwerte pro Land und Jahr. Ist der Schwellenwert überschritten, so ist ab dem jeweiligen Monat eine Intrastat-Erklärung im jeweiligen Land für die jeweilige Warenrichtung abzugeben.
Bitte beachte, dass die Übersicht nur die Daten berücksichtigen kann, die uns im Taxdoo-System zur Verfügung stehen. Sollten grenzüberschreitende Transaktionen über Kanäle erfolgen, die nicht an Taxdoo angebunden sind, müssen diese ebenfalls von dir beachtet werden!
Beachte bitte, dass der Stand der Meldeschwellen nur für das laufende Jahr aktualisiert wird, nicht für vergangene Jahre. Kontaktieren Sie bitte unser Team, falls eine Auswertung für frühere Jahre vorgenommen werden soll. Hierfür müssen die früheren Jahre bereits durch Taxdoo kostenpflichtig aufbereitet worden sein.
Der Stand der Meldeschwellen wird täglich aktualisiert.
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