In diesem Artikel erläutern wir, welche Auswirkungen die Nutzung des One-Stop-Shop-Meldeverfahrens auf etwaige bestehende lokale umsatzsteuerliche Registrierungen hat.
Erlischt die Pflicht zur Abgabe der Meldungen im Ausland automatisch, sobald ich den OSS nutze?
Nein, denn grundsätzlich ist die reguläre Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen erforderlich, solange deine umsatzsteuerliche Registrierung in einem Land aktiv ist. Erst mit der umsatzsteuerlichen Abmeldung (Deregistrierung) erlischt die Pflicht zur Abgabe der Meldungen.
Wann kann ich mich in einem Land deregistrieren?
Eine Deregistrierung ist grundsätzlich unter den folgenden Voraussetzungen möglich bzw. berechtigt:
- Du führst in dem jeweiligen Land ausschließlich grenzüberschreitende Fernverkäufe an private Endkunden durch, die du im Rahmen des OSS-Verfahrens deklarierst.
- Informationen dazu, was über das OSS-Verfahren abgedeckt werden kann, findest du in unserem Artikel One-Stop-Shop Meldungen - Überblick
Mögliche Gründe dafür, dass deine lokale Registrierung bestehen bleiben sollte:
- Du nutzt ein Warenlager in dem jeweiligen Land.
- Du versendest Ware aus einem nicht-EU-Land in das jeweilige Land und deklarierst diese Vorgänge nicht im Rahmen des Import-One-Stop-Shops
Falls einer dieser Fälle zutrifft oder zukünftig angedacht ist, sollte eine Deregistrierung überdacht werden.
Wie beauftrage ich Taxdoo mit einer Deregistrierung?
Wenn du eine Deregistrierung durchführen möchtest, erstelle bitte eine Anfrage mit folgenden Angaben über das Hilfezentrum:
- betroffenes Land
- gewünschtes Deregistrierungsdatum [Tag.Monat.Jahr]
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