In diesem Artikel erklären wir, in welchen Fällen Meldepflichten für dich als Händler entstehen können und wo du weitere Informationen zu deinen Meldepflichten im Taxdoo-Dashboard findest.
Taxdoo stellt dir, basierend auf deinen Transaktionsdaten, eine Übersicht deiner Meldepflichten für alle EU-Länder und Großbritannien zur Verfügung. Falls du in deinem Dashboard bisher keine Transaktionsdaten sehen kannst, überprüfe anhand unseres Artikels Erste Schritte - als Online-Händler, ob noch Schritte zur Einrichtung deines Dashboards durchgeführt werden müssen.
Umsatzsteuer
Im Taxdoo-Dashboard findest du eine Übersicht deiner umsatzsteuerlichen Meldepflichten im Bereich Compliance > Umsatzsteuer - Übersicht unter dem Reiter Steuerpflichten.
Generell gilt: Bist du in einem Land umsatzsteuerlich registriert, besteht die Pflicht zur regelmäßigen Abgabe umsatzsteuerlicher Meldungen, bis du dich in diesem Land wieder de-registrierst.
Sehen wir uns nun an, wann die Abgabe umsatzsteuerlicher Meldungen erforderlich werden kann und was du benötigst, um deinen Pflichten nachzukommen.
Lagernutzung
Nutzt du Warenlager in einem oder mehreren EU-Ländern (z.B. im Rahmen von Programmen wie Amazon FBA oder Zalando ZFS), liegen in der Regel zwei Sachverhalte vor, die zu einer Meldepflicht im jeweiligen Land führen:
- die grenzüberschreitende Umlagerung deiner Ware
Es besteht die Pflicht zur Meldung einer (steuerfreien) innergemeinschaftlichen Verbringung (i.g. Verbringung) im Abgangsland sowie eines innergemeinschaftlichen Erwerbs (i.g. Erwerb) im Empfangsland.
- lokale Lieferungen an Endverbraucher
Auf diese Lieferungen entfällt Umsatzsteuer, die im Lagerland anzumelden und abzuführen ist.
Taxdoo zeigt dir eine Meldepflicht aufgrund von "Lagernutzung" für ein Land an, wenn wir in deinen Daten eine Lieferung mit Absenderadresse in diesem Land gefunden haben.
Lagernutzung - Was benötige ich?
Du benötigst eine umsatzsteuerliche Registrierung in den betroffenen Ländern. Detaillierte Informationen, wie Taxdoo dich hierbei unterstützen kann, findest du in unserem Artikel Lokale Registrierungen / Vollmachtsübertragungen / Deregistrierungen - Überblick.
Zudem solltest du als Nachweis für die Steuerfreiheit der durchgeführten innergemeinschaftlichen Verbringungen immer auch Pro-Forma-Rechnungen erstellen. Was genau das ist und warum sie benötigt werden, erklären wir dir in unserem Artikel Was sind Pro-Forma-Rechnungen und wann benötige ich sie?.
Lieferschwellenüberschreitung
Führst du grenzüberschreitende Lieferungen an Endverbraucher in der EU durch (innergemeinschaftliche Fernverkäufe), so sind diese Lieferungen ab Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen im Empfangsland steuerpflichtig.
Für Zeiträume vor 2021-07 gelten dabei länderspezifische Lieferschwellenwerte, ab 2021-07 ist für die gesamte Europäische Union der Schwellenwert von 10.000 € zu beachten. Deine Lieferschwellenwerte kannst du im Taxdoo-Dashboard im Bereich Compliance > Länderverbindlichkeit unter dem Reiter Lieferschwellen einsehen.
Taxdoo zeigt dir eine Meldepflicht aufgrund von "Lieferschwellenüberschreitung" für ein Land an, sobald der Nettoumsatz deiner innergemeinschaftlichen Fernverkäufe den Schwellenwert überschritten hat.
Lieferschwellenüberschreitung - Was benötige ich?
vor 2021-07:
Du benötigst eine umsatzsteuerliche Registrierung in allen Ländern, dessen Lieferschwelle du überschritten hast.
ab 2021-07:
Deine innergemeinschaftlichen Fernverkäufe kannst du gesammelt über den sogenannten One-Stop-Shop in deinem Sitzstaat anmelden. Um dieses Meldeverfahren nutzen zu können, benötigst du eine entsprechende Registrierung. Weitere Informationen zum One-Stop-Shop und wie Taxdoo dich hier unterstützen kann, findest du in unserem Artikel One-Stop-Shop Meldungen - Überblick.
Solltest du, nach Überschreiten der Umsatzschwelle, für einen Meldezeitraum nicht für den One-Stop-Shop registriert sein, benötigst du eine umsatzsteuerliche Registrierung in allen Ländern, in die du Fernverkäufe durchführst.
Lieferschwellenverzicht
Die Lieferschwellenregelung stellt eine Option dar, auf deren Anwendung auch aktiv verzichtet werden kann. Bei einem Verzicht sind bereits vor Überschreitung der Lieferschwelle alle Fernverkäufe im Zielland zu versteuern.
Die daraus folgenden Meldepflichten sind dieselben wie bei einer Lieferschwellenüberschreitung.
Taxdoo zeigt dir eine Meldepflicht aufgrund von "Lieferschwellenverzicht" für ein Land an, sofern in unserem System ein solcher Verzicht hinterlegt ist. Ein Verzicht wird dann hinterlegt, wenn du uns diesen mitgeteilt hast oder als Folge einer OSS Registrierung vor Überschreiten der Lieferschwelle automatisch von uns eingetragen.
Import aus Nicht-EU-Land
Versendest du Ware aus einem Nicht-EU-Land an Empfänger in einem EU-Land, so kann eine Meldepflicht für dich in diesem EU-Land entstehen. Ob du als Händler meldepflichtig bist, hängt davon ab, ob du für die zollrechtliche Abfertigung der Ware verantwortlich bist und somit zum Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer wirst. Übernimmt dies ein Lieferant, ein Logistiker oder der Endabnehmer der Ware, so entsteht keine Meldepflicht für dich. Wenn du dir unsicher bist, halte hier am besten Rücksprache mit deinem Steuerberater.
Auch bist du nicht zur Meldung verpflichtet, wenn der Verkauf an Endabnehmer über einen Marktplatz erfolgt und der Warenwert 150 € nicht überschreitet. Verkaufst du die Ware über einen eigenen Webshop, kannst du Lieferungen mit einem Warenwert von bis zu 150 € auch über den Import-One-Stop-Shop melden. Weitere Informationen zu diesem Meldeverfahren findest du in unserem Artikel Import-One-Stop-Shop.
Taxdoo zeigt dir eine Meldepflicht aufgrund von "Import aus Nicht-EU-Land" für ein Land an, wenn wir in deinen Daten eine Lieferung mit Absenderadresse außerhalb der EU und Empfängeradresse in diesem EU-Land gefunden haben. Da Taxdoo aus den zugrundeliegenden Transaktionsdaten nicht ableiten kann, wer für die zollrechtliche Abfertigung der Ware verantwortlich ist, gehen wir grundsätzlich von einer Steuerpflicht für dich als Händler aus.
Import aus Nicht-EU-Land - Was benötige ich?
Generell benötigst du eine umsatzsteuerliche Registrierung in den betroffenen Ländern. Detaillierte Informationen, wie Taxdoo dich hierbei unterstützen kann, findest du in unserem Artikel Lokale Registrierungen / Vollmachtsübertragungen / Deregistrierungen - Überblick.
Die Notwendigkeit zur lokalen Registrierung entfällt, wenn du:
- nicht für die zollrechtliche Abfertigung der Ware verantwortlich bist und / oder
- ausschließlich Importe mit einem Warenwert ≦ 150 € durchführst und diese
- über den Import-One-Stop-Shop anmeldest oder
- über einen Marktplatz verkaufst
Intrastat
Neben deinen umsatzsteuerlichen Meldepflichten können auch Pflichten zur Abgabe von Meldungen im Rahmen der Intrahandelsstatistik (kurz: Intrastat) vorliegen. Eine Meldepflicht entsteht immer dann, wenn der Wert der von dir ein- bzw. ausgeführten Ware für ein Land einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
Im Taxdoo-Dashboard findest du eine Übersicht zum aktuellen Stand deiner Meldeschwellen im Bereich Compliance > Intrastat unter dem Reiter Meldeschwellen. Da für die Versendung und den Eingang jeweils eigene Schwellenwerte gelten, ist die Ansicht durch die beiden Reiter Versendung und Eingang weiter unterteilt.
Intrastat - Was benötige ich?
Hast du eine Meldeschwelle überschritten, benötigst du eine Registrierung für die Intrahandelsstatistik im betroffenen Land und musst regelmäßig Meldungen abgeben. Weitere Informationen zum Thema Intrastat und wie Taxdoo dich hier unterstützen kann, findest du in unserem Artikel 🇪🇺 Intrastat - Überblick.
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