Sie haben uns Ihre Einkaufspreise bzw. Herstellungskosten erst nach Ablauf der vorgebenden Frist übermittelt.
Wir benötigen diese Informationen zwingend fristgerecht von Ihnen, um die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage Ihrer innergemeinschaftlichen Warenverbringen und Erwerbe zu ermitteln.
Definition Verbringungen/Erwerbe: Das sind für umsatzsteuerliche Zwecke fingierte Umsätze, durch deren Meldung die Finanzbehörden im Ursprungs- und im Bestimmungsland darüber informiert werden, dass sich der Ort der Besteuerung vom Ursprungsland in das Bestimmungsland verlagert.
Wir müssen diese Fristen aus zwei Gründen setzen.
- Die umsatzsteuerliche Bewertung Ihrer Transaktionen muss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt festgeschrieben werden, um einen revisionssicheren Prozess zu gewährleisten.
- Soweit Taxdoo Umsatzsteuer-Erklärungen für Sie im EU-Ausland abgibt, unterliegen diese Meldungen unterschiedlichen Fristen.
Sie haben uns die gewünschten Informationen nicht fristgerecht übermittelt. Was können Sie nun veranlassen?
- Soweit Taxdoo ausschließlich Daten für Sie aufbereitet, können Sie eine kostenpflichtige Neuberechnung der betroffenen Periode/n beauftragen. Die Kosten für die Neuberechnung pro Monat entsprechen den laufenden monatlichen Kosten – ggf. zusätzlich der Kosten Ihrer Add-Ons (z.B. DATEV und/oder Pro-Forma-Rechnungen).
- Soweit Taxdoo zusätzlich für Sie Umsatzsteuer-Erklärungen im EU-Ausland einreicht, sind ggf. Korrekturmeldungen erforderlich. Die Kosten dafür entsprechen 249 Euro pro Monat und es kommt ggf. Beratungsaufwand unser lokalen Steuerkanzleien hinzu, falls es zu Rückfragen der Finanzbehörden kommt.
Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise. Wie wir jedoch dargelegt haben, dienen unsere Fristen ausschließlich der Gewährleistung einer revisionssicheren und rechtskonformen Umsatzsteuer-Compliance und/oder Finanzbuchhaltung.
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