Die lokalen Umsatzsteuermeldungen für Länder außerhalb Deutschlands nimmt Taxdoo über die lokalen Partner vor Ort für Dich vor. Voraussetzung ist, dass Du das sog. “Compliance Package” für das betreffende Land gebucht hast und Taxdoo den Service in diesem Land anbietet. Dies beinhaltet auch die Klärung aller Ihrer Fragen, die in diesem Zusammenhang aufkommen.
Zum aktuellen Leistungsspektrum gehören die Länder Polen, Tschechien, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich.
Umsatzsteuermeldungen in Deutschland bietet Taxdoo nur für Unternehmen an, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. In diesem Fall erfolgen die Einreichungen ebenfalls über Steuerkanzleien aus unserem Partnernetzwerk.
Sitzt Dein Unternehmen in Deutschland, so reicht Dein Steuerberater die Umsatzsteuermeldungen für Dich ein. Dies darf aus berufsrechtlichen Gründen nur durch Steuerberater erfolgen.
Sofern Dein Unternehmen am One-Stop-Shop-Verfahren teilnimmt, kannst Du die Meldungen über das Bundeszentralamt für Steuern entweder selbst oder durch Deinen Steuerberater einreichen lassen. Taxdoo darf diese Einreichung nicht für Dich vornehmen.
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