Umsatzsteuermeldung
Einmal im Jahr müssen alle Unternehmer (auch Kleinunternehmer) bei ihrem für sie zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.
Zusätzlich müsst ihr als Onlinehändler monatliche (>7.500 EUR Umsatzsteuer im Vorjahr) oder vierteljährliche (≤ 7.500 EUR 7.500 EUR Umsatzsteuer im Jahr) Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA) einreichen. Die Frist dafür ist jeweils der 10. Kalendertag des Folgemonats. Es besteht die Möglichkeit, die Frist in Abstimmung mit dem Finanzamt dauerhaft um einen Monat zu verlängern (Dauerfristverlängerung).
Wenn eure Jahresumsatzsteuer nicht mehr als 1.000 EUR beträgt, könnt ihr euch von den UStVAs befreien lassen und müsst nur eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.
Zusammenfassende Meldung
Die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist von eurem Umsatz abhängig und entweder monatlich erforderlich (> 50.000 EUR im laufenden Quartal oder in einem der vier letzten Quartale) oder quartalsweise möglich.
Die Meldung muss bis zum 25. Tag nach Ende des Meldezeitraums (Kalendermonat oder Quartal) beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch eingereicht werden.
Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann die ZM auch jährlich deklariert werden.
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