kurze Recap: Was steckt hinter der Intrastat-Meldung und ab wann wird man meldepflichtig?
Die Intrahandelsstatistik der Europäischen Union – kurz Intrastat – dient der Erfassung der Warenbewegung innerhalb der 27 EU-Länder. Es wird erfasst, welche Waren in ein Land geliefert werden und was aus einem Land versendet wird. Dies wird in zwei Meldungen, der Eingangsmeldung und der Versendungsmeldung ermittelt.
Die Verpflichtung zur Einreichung von Intrastat-Meldungen besteht bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres, wenn ein Übertritt der Meldeschwelle im Vorjahr stattgefunden hat. Sollten diese im laufenden Jahr nicht mehr überschritten werden, erlischt die Meldepflicht für das Folgejahr.
Wie kann Taxdoo Sie bei länderspezifischen Intrastat Themen unterstützen?
Taxdoo bietet die Abwicklung der Intrastat-Meldungen für die Länder Polen, Tschechien, Deutschland und Frankreich an. Unser Service umfasst den gesamten Registrierungsprozess, die Meldungserstellung und die Einreichung der Meldung durch unsere ortsansässigen Partner. Einzig für Deutschland reichen Sie die Meldungen selbstständig ein.
Andere EU-Länder wie z.B. Italien, Spanien oder Österreich werden von Taxdoo nicht abgebildet. Die Intrastat-Meldungen sind länderspezifisch aufgebaut. Die EU-Länder haben diesbezüglich unterschiedliche nationale Vorgaben. In diesem Zusammenhang werden Informationen wie z.B. die Umsatzsteuernummer, die Geschäftsart oder die Intrastat Warennummer für die jeweiligen EU-Länder abgefragt.
Unsere Transaktionsliste kann als Grundlage für die Intrastat-Meldungen genutzt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Datei so angepasst werden muss, dass sie den EU-Vorgaben (Angaben, Format, etc.) entspricht. Damit die Meldung korrekt eingereicht wird, bitten wir Sie, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.
Das Intrastat-Add-On für die o.g. Länder (DE, FR, PL, CZ) kann ganz bequem im Kundendashboard unter Abonnement - Add-Ons gebucht werden. Bei weiteren Fragen können Sie gerne unser Hilfezentrum nutzen.
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