Hintergrund
Nach der Verbannung von Großbritannien aus dem Amazon FBA Programm PAN EU aufgrund des Brexits, wird Großbritannien wieder in das europäische Versandnetzwerk (nicht in das PAN EU Programm) aufgenommen. Ab März 2022 soll das Angebot für Amazon Händler freigeschaltet werden, hierbei gelten dieselben Gebühren wie für das europäische Versandnetzwerk.
Dies bedeutet, dass für Bestellungen in das Vereinigte Königreich EU Lagerbestand verwendet werden kann oder dass Lagerbestand aus der EU verwendet werden kann für UK-Bestellungen.
Was das genau bedeutet, könnt Ihr im Amazon Seller Central nachlesen. Was Ihr für Voraussetzungen dafür zu erfüllen habt, erklären wir Euch jetzt.
Weitere Informationen
Um das Angebot in Kauf nehmen zu können, muss Eure Produktpalette, die Ihr über Amazon anbietet, sowohl innerhalb der EU als auch in GB inklusive Versandmöglichkeiten angeboten werden. Außerdem müsst Ihr sowohl infrastrukturelle als auch umsatzsteuerliche Gegebenheiten erfüllen, um Euer britischen Lager beliefern zu können. Aber zu den umsatzsteuerlichen Implikationen erzählen wir später mehr. In Eurem Amazon Account sind die entsprechenden Versandprogramme und Exporteinstellungen zu aktivieren. Dabei ist darauf zu achten, dass der Export aus allen EU-Stores, also Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien erfolgen kann. Was darüber hinaus notwendig ist, könnt Ihr im Amazon Seller Central nachlesen.
Umsatzsteuerliche Implikationen
Wenn Ihr die entsprechenden Haken im Amazon Seller Central setzt, hat dies die folgenden Auswirkungen:
- EU-Lagerbestand wird verwendet, um Bestellungen aus UK zu bedienen
- UK-Lagerbestand wird verwendet, um Bestellungen aus der EU zu bedienen
Hier sind auch aus umsatzsteuerlicher Sicht einige Dinge zu beachten. Welche das sind, erklären wir Euch im Folgenden an einzelnen Fällen.
1. EU-Lagerbestand wird verwendet, um Bestellungen aus UK zu bedienen
Im Nachfolgenden stellen wir Euch dar, wie der Verkauf über Amazon zu behandeln ist, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beginn der Warenbewegung: EU
- Ende der Warenbewegung: GB
- Verkaufsplattform: Amazon
- Sachwert der Sendung: max. GBP 135
Der Verkauf und die unmittelbare Abrechnung mit dem Kunden erfolgt über Amazon.
a) Europäische Sichtweise
Wenn Ihr Waren aus der EU an Kunden nach Großbritannien liefert, ist dieser Fall aus umsatzsteuerlicher Sicht als sogenannte Ausfuhrlieferung zu beurteilen. Ausfuhrlieferungen sind immer steuerfrei – egal, ob der Abnehmer ein Endverbraucher oder ein Unternehmer ist.
Wichtig ist jedoch, dass Ihr Ausfuhrlieferungen umfassend dokumentieren und belegen müsst. Was das bedeutet, haben wir in diesem Blogpost erklärt.
b) Die britische Sichtweise
Grundsatz: Lieferungen bzw. Importe, die einen Wert von 135 Pfund (netto und exklusive Transportkosten) nicht überschreiten, sind in Großbritannien von der Einfuhr(!)umsatzsteuer befreit. Dennoch unterliegt jede Lieferung unabhängig von der Höhe des Warenwertes in Großbritannien letztendlich der Umsatzsteuer.
Das britische Umsatzsteuerrecht fingiert in diesen Fällen eine – in der Regel – steuerpflichtige Lieferung des Marktplatzes an den Endverbraucher, wie es die folgende Grafik illustriert. Eine Registrierungspflicht in Großbritannien besteht für den Händler somit in diesem Fall nicht, soweit er nur diese Art von Transaktionen ausführt. Die Steuerpflicht geht hier immer auf Amazon über.
Im Dashboard bei Taxdoo, sind diese Verkäufe in den Transaktionsdaten unter Großbritannien, Marktplatz steuerpflichtig - nicht steuerbare Umsätze zu finden.
Hinweis: Aus den Informationen von Amazon geht nicht klar hervor, ob immer nur Sendungen mit einem maximalen Wert i.H.v. GBP 135 versendet werden. Wenn der Wert von GBP 135 überschritten wird, dann geht die Steuerpflicht nicht auf Amazon über und Ihr seid direkt selber in GB steuerpflichtig. Weitere Details dazu könnt Ihr hier nachlesen.
2. UK-Lagerbestand wird verwendet, um Bestellungen aus der EU zu bedienen
Im Nachfolgenden stellen wir Euch dar, wie der Verkauf über Amazon zu behandeln ist, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beginn der Warenbewegung: GB
- Ende der Warenbewegung: EU
- Verkaufsplattform: Amazon
- Sachwert der Sendung: max. EUR 150
Der Verkauf und die unmittelbare Abrechnung mit dem Kunden erfolgt über Amazon.
a) Die britische Sichtweise
Wenn Ihr Waren aus Großbritannien an Kunden in der EU liefert, ist dieser Fall aus umsatzsteuerlicher Sicht als sogenannte Ausfuhrlieferung zu beurteilen. Ausfuhrlieferungen sind immer steuerfrei – egal, ob der Abnehmer ein Endverbraucher oder ein Unternehmer ist.
b) Die europäische Sichtweise
Auch das europäische Umsatzsteuerrecht fingiert in diesen Fällen eine - in der Regel - steuerpflichtige Lieferung des Marktplatzes Amazon an den Endverbraucher. Die Steuerpflicht geht somit auch in diesem Fall auf den Marktplatz über. Der Marktplatz ist also dafür zuständig die Umsatzsteuer im Empfangsland der Ware abzuführen. In diesen Fällen besteht also keine Registrierungspflicht für den Händler im Empfangsland, sofern nur diese Art von Transaktionen ausgeführt werden.
Hinweis: Aus den Informationen von Amazon geht nicht klar hervor, ob immer nur Sendungen mit einem maximalen Wert iHv. EUR 150 versendet werden. Wenn der Wert von EUR 150 überschritten wird, dann geht die Steuerpflicht nicht auf Amazon über und Ihr seid direkt selber im Empfangsland steuerpflichtig. Diese Transaktionen können nur über lokale umsatzsteuerliche Registrierungen abgewickelt werden. Außerdem wird bei der Zollabwicklung Einfuhrumsatzsteuer festgesetzt.
FAQs
1. In Eurem Blog zum Brexit steht, dass die Grenze bei 135 GBP liegt und nicht Euro - Was stimmt denn jetzt davon?
Hier wird unterschieden, wohin die Ware geliefert wird. Die 135 GBP Grenze gilt für Lieferungen von der EU nach Großbritannien. Lieferungen aus Großbritannien in die EU hingegen belaufen sich auf eine 150 EUR Grenze. Es muss also immer die Richtung der Warenbewegung berücksichtigt werden.
Auf die Frage, wie es in dem Programm steuerlich mit Lieferungen über 135 GBP aussieht, geht Amazon leider nicht ein. Aber keine Sorge, wir fassen die wichtigsten Punkte für Euch zusammen.
Wenn Ihr aus Großbritannien in die EU Ware im Wert von über 150 € verkauft, entsteht an der Grenze Einfuhrumsatzsteuer. Darüber hinaus entsteht eine lokale Steuerpflicht im Empfangsland. Das bedeutet, Ihr müsst im Empfangsland die jeweilige Umsatzsteuer abführen.
Wenn Ihr aus einem EU-Staat Ware nach Großbritannien im Wert von über 135 GBP verkauft, entsteht ebenfalls an der Grenze Einfuhrumsatzsteuer. Außerdem seid Ihr dann in Großbritannien steuerpflichtig und müsst den britischen Umsatzsteuersatz lokal in Großbritannien in Eurer britischen Umsatzsteuervoranmeldung deklarieren.
2. Haben Sie evtl. intern schon Kenntnisse zu dem neuen Programm von Amazon und können uns zu den Punkten behilflich sein?
Grundlegend können wir Euch mitteilen, dass das Vereinigte Königreich wieder in das europäische Versandnetzwerk aufgenommen wird. Somit ist der FBA Versand zwischen Großbritannien und EU-Staaten wieder möglich zu den üblichen EFN Gebühren. Hierbei ist wichtig zu unterscheiden, dass Großbritannien nicht wieder Teil von dem Amazon PAN EU Programm sein wird.
3. Amazon gibt an, dass eine britische USt-ID nicht erforderlich wäre. Was ist aber, wenn wir schon eine haben? Müssten wir diese Transaktionen dann in GB melden?
Wenn Ihr ein Lager innerhalb Großbritannien nutzt, seid Ihr weiterhin in GB steuerpflichtig. Was Ihr in welchem Fall zu melden habt, könnt Ihr unseren vorgeführten Fällen entnehmen. Betreffend die Lieferungen von max. GBP 135 nach GB, geht die Steuerpflicht auf Amazon über.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.