Die erste OSS-Meldung ist in Kürze fällig. Da mit dem Inkrafttreten der größten europäischen Umsatzsteuerreform am 01.07.2021 für Behörden, Online-Händler und Steuerberater ein neuer Kurs einzuschlagen ist, möchten wir die letzten Unsicherheiten und Fragen bzgl. der Abgabe der ersten OSS-Meldung aus dem Weg räumen.
Kurz vorab:
- Die Frist für die Abgabe der OSS-Meldung für Q3/2021 (inkl. der Zahlung der Umsatzsteuer-Schuld) läuft Ende Oktober 2021 ab.
- Die OSS-Transaktionslisten werden von uns in der Kalenderwoche 43 für Euch zur Verfügung gestellt und können ab diesem Zeitpunkt im Dashboard abgerufen werden.
Weitere Informationen hierzu findet Ihr hier.
- Soweit Ihr die OSS-Registrierung fristgerecht abgeschlossen habt, müsst Ihr nichts weiter veranlassen. Wir werden Euch rechtzeitig über die nächsten Schritte informieren.
- Wenn Ihr im Nachhinein vom BZSt eine Ablehnung für das OSS-Verfahren erhaltet, aber bereits Eure Teilnahme am OSS bei uns im Dashboard hinterlegt habt, meldet Euch diesbezüglich bitte bei uns.
- Weitere allgemeine Informationen zum One Stop Shop findet Ihr zudem auf unserem Blog unter dem Link: https://blog.taxdoo.com/one-stop-shop-2/ hinterlegt.
Widmen wir uns nun den Fragen und Unsicherheiten, über das Wie und Ob der OSS-Meldung für Q3/2021.
Können eingereichte OSS Meldungen nachträglich korrigiert werden?
- Korrekturen können nicht nachträglich, sondern grundsätzlich in der laufenden Meldung getätigt werden.
Bin ich dazu verpflichtet, OSS-Meldungen ab dem Zeitpunkt meiner OSS-Registrierung zu tätigen?
- Ja.
- Die Entscheidung, den OSS zu nutzen, ist freiwillig. Habt Ihr Euch für den OSS z.B. ab Q3/2021 registriert, trifft Euch auch die Pflicht ab Q3/2021 OSS-Meldungen abzugeben.
- Null-Meldungen im Rahmen des OSS können nur in dem Fall auftreten, wenn auch tatsächlich keine Fernverkäufe in dem zu meldenden Quartal vorliegen.
- Eine Abmeldung vom OSS ist möglich. In diesem Fall greift die Pflicht, zur Abgabe lokaler Umsatzsteuermeldungen in den EU-Ländern, in die versendet wird, sofern die globale Lieferschwelle von 10.000€ überschritten wurde.
- Solltet Ihr Euch nach einer Abmeldung doch wieder für die Nutzung des OSS entschieden haben, ist die (erneute) Anmeldung an dem OSS-Verfahren möglich.
Zu welchem Zeitpunkt ist die OSS-Meldung beim BZSt einzureichen?
- Die OSS-Meldungen sind jeweils 30 Tage nach Ablauf des zu meldenden Quartals beim BZSt einzureichen.
- Ein Einreichen der OSS-Meldungen nach diesem festgelegten Zeitraum ist nicht möglich.
- Es ist nicht möglich, eine Fristverlängerung für eine nachträgliche Einreichung der OSS-Meldungen zu erwirken.
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