Erlischt die Pflicht zur Abgabe der Meldungen in Italien automatisch, sobald ich den OSS nutze?
- Nein.
- In Italien ist die reguläre Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen erforderlich, solange Eure umsatzsteuerliche Registrierung in Italien aktiv ist.
- Erst mit der umsatzsteuerlichen Abmeldung (Deregistrierung) erlischt die Pflicht zur Abgabe der Meldungen.
Eine Deregistrierung ist grundsätzlich unter dem folgenden Kriterium möglich bzw. berechtigt:
- Ihr führt in dem jeweiligen Land ausschließlich grenzüberschreitende Fernverkäufe an private Endkunden durch, die über den OSS deklariert werden können.
- Beispiel: Ihr habt Euren Sitz in Deutschland und verkauft aus Deutschland über Amazon und einen Webshop u.a. nach Italien. Sofern Ihr über keine Betriebsstätte und/oder ein Warenlager in Italien verfügt bzw. verwendet, tätigt Ihr nur Fernverkäufe in Italien, sodass eine Deregistrierung möglich ist.
Mögliche Gründe dafür, dass die lokale Registrierung bestehen bleiben sollte:
- Lagernutzung in dem jeweiligen Land.
- Importe aus Drittländern in das jeweilige Land, die nicht über den IOSS gemeldet werden können oder wenn ggf. (noch) keine Registrierung für den IOSS vorliegt.
Falls einer dieser Fälle zutrifft oder zukünftig angedacht ist, sollte eine Deregistrierung überdacht werden.
Setzt Taxdoo die Deregistrierung in Italien automatisch für mich um?
- Nein, denn es ist für uns nicht in jedem Fall anhand der Daten ersichtlich, ob eine Deregistrierung zulässig ist.
- Deregistrierungen können daher nur nach entsprechender Beauftragung umgesetzt werden.
- Kontaktiert hierfür bitte unseren Support mit folgenden Angaben:
- Land: Italien
- gewünschtes Deregistrierungsdatum [Tag.Monat.Jahr]
- Hinweis: Bis zum Abschluss der Deregistrierung besteht die Pflicht zur Abgabe von Meldungen. Im Kontext der OSS Nutzung reichen wir für Euch für die betroffenen Meldeperioden Nullmeldungen ein, sofern Ihr in diesen Ländern keine anderen Transaktionsarten ausführt.
Taxdoo stellt Euch für die Durchführung der Deregistrierung 500 EUR zzgl. USt pro Land in Rechnung.
- Hinweis: Die Deregistrierung kann nur in den Ländern umgesetzt werden, für die Ihr das Compliance-Package (= Abgabe von monatlichen oder quartalsweisen Erklärungen) bei Taxdoo gebucht habt.
Wann wird die Abrechnung der Meldungen bei Taxdoo deaktiviert?
- Generell berechnet Taxdoo die Monate, für die über unsere Partner eine Meldung im jeweiligen Land eingereicht wird.
- Die Pflicht zur Abgabe von Meldungen erlischt mit Abschluss der Deregistrierung.
- Daraus folgt, dass die Abrechnung erst zu diesem Zeitpunkt (Abschluss der Deregistrierung) deaktiviert wird.
Ist in Italien eine Jahresmeldung für das laufende Kalenderjahr 2021 einzureichen?
- Ja.
- In Italien ist die Jahresmeldungen für das Kalenderjahr 2021 im April 2022 einzureichen.
- Trotz unterjähriger Deregistrierung kann die Jahresmeldung nicht vor April 2022 eingereicht werden.
Taxdoo bereitet für Euch die Jahresmeldung in Italien standardmäßig als letzte Meldung auf. Voraussetzung ist, dass Ihr zum Zeitpunkt der Abgabe der Jahresmeldung (April 2022) weiterhin das Basispaket fortführt.
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