Erlischt die Pflicht zur Abgabe der Meldungen in Spanien automatisch, sobald ich den OSS nutze?
- Nein.
- In Spanien ist die reguläre Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen erforderlich, solange Eure umsatzsteuerliche Registrierung in einem Land aktiv ist.
- Erst mit der umsatzsteuerlichen Abmeldung (Deregistrierung) erlischt die Pflicht zur Abgabe der Meldungen.
- Hinweis: Ob eine Deregistrierung zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen ist, entscheidet sich bspw. auch danach, ob Ihr eine zukünftige Lagernutzung in dem jeweiligen Land in Erwägung zieht.
- Hinweis: In Spanien besteht die Möglichkeit, die bestehende lokale VAT-ID in den Status “ruhend” zu setzen. Folge ist, dass Ihr mit Abschluss der Deregistrierung von der Pflicht entbunden seid, Meldungen lokal einzureichen. Die bestehende lokale VAT-ID kann zu einem späteren Zeitpunkt vom Status “ruhend” in den Status “aktiv” gesetzt werden.
- Hinweis: Wünscht Ihr die Löschung der bestehenden lokalen VAT-ID in Spanien, so teilt uns dies explizit mit.
Eine Deregistrierung ist grundsätzlich unter dem folgenden Kriterium möglich bzw. berechtigt:
- Ihr führt in dem jeweiligen Land ausschließlich grenzüberschreitende Fernverkäufe an private Endkunden durch, die über den OSS deklariert werden können.
- Beispiel: Ihr habt Euren Sitz in Deutschland und verkauft aus Deutschland über Amazon und einen Webshop u.a. nach Spanien. Sofern Ihr über keine Betriebsstätte und/oder ein Warenlager in Spanien verfügt bzw. verwendet, tätigt Ihr nur Fernverkäufe in Spanien, sodass eine Deregistrierung möglich ist.
Mögliche Gründe dafür, dass die lokale Registrierung bestehen bleiben sollte:
- Lagernutzung in dem jeweiligen Land.
- Importe aus Drittländern in das jeweilige Land, die nicht über den IOSS gemeldet werden können oder wenn ggf. (noch) keine Registrierung für den IOSS vorliegt.
Falls einer dieser Fälle zutrifft oder zukünftig angedacht ist, sollte eine Deregistrierung überdacht werden.
Setzt Taxdoo die Deregistrierungen automatisch für mich um?
- Nein, denn es ist für uns nicht in jedem Fall anhand der Daten ersichtlich, ob eine Deregistrierung zulässig ist.
- Deregistrierungen können daher nur nach entsprechender Beauftragung umgesetzt werden.
- Kontaktiert hierfür bitte unseren Support mit folgenden Angaben:
- Land: Spanien
- gewünschtes Deregistrierungsdatum [Tag.Monat.Jahr]
- Hinweis: Bis zum Abschluss der Deregistrierung besteht die Pflicht zur Abgabe von Meldungen. Im Kontext der OSS Nutzung reichen wir für Euch für die betroffenen Meldeperioden Nullmeldungen ein, sofern Ihr in diesen Ländern keine anderen Transaktionsarten ausführt.
Taxdoo stellt Euch für die Durchführung der Deregistrierung 500 EUR zzgl. USt pro Land in Rechnung.
- Hinweis: Die Deregistrierung kann nur in den Ländern umgesetzt werden, für die Ihr das Compliance-Package (= Abgabe von monatlichen oder quartalsweisen Erklärungen) bei Taxdoo gebucht habt.
Wann wird die Abrechnung der Meldungen bei Taxdoo deaktiviert?
- Generell berechnet Taxdoo die Monate, für die über unsere Partner eine Meldung im jeweiligen Land eingereicht wird.
- Die Pflicht zur Abgabe von Meldungen erlischt mit Abschluss der Deregistrierung.
- Daraus folgt, dass die Abrechnung erst zu diesem Zeitpunkt (Abschluss der Deregistrierung) deaktiviert wird.
Ist in Spanien eine Jahresmeldung für das laufende Kalenderjahr 2021 einzureichen?
- Ja.
- In Spanien ist die Jahresmeldungen für das Kalenderjahr 2021 im Januar 2022 einzureichen.
- Trotz unterjähriger Deregistrierung kann die Jahresmeldung nicht vor Januar 2022 eingereicht werden.
- Hinweis: Die Jahresmeldung kann dann eingereicht werden, wenn die VAT-ID im aktiven oder im “ruhenden” Status gesetzt ist.
- Hinweis: Die Jahresmeldung kann nicht eingereicht werden, wenn die VAT-ID im Rahmen der Deregistrierung gelöscht wurde.
Taxdoo bereitet für Euch die Jahresmeldung in Spanien standardmäßig als letzte Meldung auf. Voraussetzung ist, dass Ihr zum Zeitpunkt der Abgabe der Jahresmeldung (Januar 2022) weiterhin das Basispaket fortführt.
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