Erlischt die Pflicht zur Abgabe der Meldungen in Belgien automatisch, sobald ich den OSS nutze?
- Nein.
- In Belgien ist die reguläre Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen erforderlich, solange Eure umsatzsteuerliche Registrierung in einem Land aktiv ist.
- Erst mit der umsatzsteuerlichen Abmeldung (Deregistrierung) erlischt die Pflicht zur Abgabe der Meldungen.
- Hinweis: Die Deregistrierung in Belgien hat bis zum 05. August 2021 zu erfolgen, sofern eine OSS-Nutzung ab Q3/2021 vorliegt.
Eine Deregistrierung ist grundsätzlich unter dem folgenden Kriterium möglich bzw. berechtigt:
- Ihr führt in dem jeweiligen Land ausschließlich grenzüberschreitende Fernverkäufe an private Endkunden durch, die über den OSS deklariert werden können.
- Beispiel: Ihr habt Euren Sitz in Deutschland und verkauft aus Deutschland über Amazon und einen Webshop u.a. nach Belgien. Sofern Ihr über keine Betriebsstätte und/oder ein Warenlager in Belgien verfügt bzw. verwendet, tätigt Ihr nur Fernverkäufe in Belgien, sodass eine Deregistrierung möglich ist.
Mögliche Gründe dafür, dass Eure lokale Registrierung bestehen bleiben sollte:
- Lagernutzung in dem jeweiligen Land.
- Importe aus Drittländern in das jeweilige Land, die nicht über den IOSS gemeldet werden können oder wenn ggf. (noch) keine Registrierung für den IOSS vorliegt.
Falls einer dieser Fälle zutrifft oder zukünftig angedacht ist, sollte eine Deregistrierung überdacht werden.
Setzt Taxdoo die Deregistrierungen automatisch für mich um?
- Nein, denn es ist für uns nicht in jedem Fall anhand der Daten ersichtlich, ob eine Deregistrierung zulässig ist.
- Deregistrierungen können daher nur nach entsprechender Beauftragung umgesetzt werden.
- Kontaktiert hierfür bitte unseren Support mit folgenden Angaben:
- betroffene Länder
- gewünschtes Deregistrierungsdatum [Tag.Monat.Jahr] pro Land
- Hinweis: Bis zum Abschluss der Deregistrierung besteht die Pflicht zur Abgabe von Meldungen. Im Kontext der OSS Nutzung reichen wir für Euch für die betroffenen Meldeperioden Nullmeldungen ein, sofern Ihr in diesen Ländern keine anderen Transaktionsarten ausführt.
Taxdoo führt den Deregistrierungsservice für 500 EUR für Euch durch.
- Hinweis: Die Deregistrierung kann nur dann in Belgien umgesetzt werden, sofern Ihr das Compliance-Package Belgien bei Taxdoo gebucht habt.
Wann wird die Abrechnung der Meldungen bei Taxdoo deaktiviert?
- Generell berechnet Taxdoo die Monate, für die über unsere Partner eine Meldung im jeweiligen Land eingereicht wird.
- Die Pflicht zur Abgabe von Meldungen erlischt mit Abschluss der Deregistrierung.
- Daraus folgt, dass die Abrechnung erst zu diesem Zeitpunkt (Abschluss der Deregistrierung) deaktiviert wird.
- Hinweis zum Standardprozess der Deregistrierung seitens des belgischen Finanzamtes: Wenige Wochen nach Abschluss der Deregistrierung verschickt die belgische Finanzbehörde ein Schreiben an Euch. Darin wird ggf. über ein bestehendes Guthaben oder ausstehende Zahlungen informiert. Gerne prüfen wir bei Erhalt einer Kopie des Schreibens, ob in Eurem konkreten Fall noch weiterer Handlungsbedarf besteht.
Ist in Belgien eine Jahresmeldung für das laufende Kalenderjahr 2021 einzureichen?
- Nein.
- In Belgien gibt es keine Jahresmeldungen.
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