Anwendungsfall
Der deutsche Händler liefert an sein Warenlager in Polen am 31.12.2020. Die Ware kommt am 01.01.2021 im Warenlager in Polen an.
Umsatzsteuerliche Einstufung
Grundsätzlich ist der Zeitpunkt einer Verbringung das Versanddatum. Zum Zeitpunkt der Verbringung ist für Taxdoo allerdings noch nicht ersichtlich, in welchen Staat die Lieferung geht. Vor diesem Hintergrund ist der Zeitpunkt der Verbringung wie folgt einzustufen:
- Innergemeinschaftliche Lieferung: 01.01.2021
- Innergemeinschaftlicher Erwerb: 01.01.2021
Umsetzung in Taxdoo
Bei Taxdoo wird der Zeitpunkt sowohl der innergemeinschaftlichen Lieferung als auch des innergemeinschaftlichen Erwerbs auf den 01.01.2021 gesetzt. Beim Import der Transaktionen von Taxdoo nach DATEV Kanzleirechnungswesen wird der Zeitpunkt allerdings wie folgt dargestellt:
- Innergemeinschaftliche Lieferung: 31.12.2021
- Innergemeinschaftlicher Erwerb: 01.01.2021
Des Weiteren erscheinen bei DATEV Kanzleirechnungswesen die folgenden Meldungen:
- Fehlermeldung: Innergemeinschaftliche Lieferung kann nicht verbucht werden.
- Hinweis: Da das Leistungsdatum von der innergemeinschaftlichen Lieferung aus 2020 stammt, ist die Transaktion in 2020 zu verbuchen.
Es liegt somit ein fehlerhafter Zeitpunkt von der innergemeinschaftlichen Lieferung vor.
Best-Practice
Das Leistungsdatum von der innergemeinschaftlichen Lieferung ist manuell auf den 01.01.2021 zu setzen.
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