Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 gilt in Deutschland ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 16% bzw. 5%. Hiervon sind auch Leistungen von Taxdoo betroffen.
Für Abonnements ist der letzte Tag des Leistungszeitraums maßgeblich. Wenn beispielsweise der Leistungszeitraum am 15. Juli 2020 endet, so gilt der Steuersatz von 16%. Wird aber im Dezember 2020 ein Abo abgeschlossen, dessen Leistungszeitraum am 5. Januar 2021 endet, so ist dies mit 19% zu versteuern.
Für Leistungen, die nach dem 1. Juli 2020 und vor dem 1. August 2020 erbracht werden, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Übergangsregel vorgesehen. Rechnungen, die für diese Leistungen geschrieben werden und einen zu hohen Steuersatz ausweisen, müssen nicht korrigiert werden, ohne dass die Vorsteuerabzugsfähigkeit hiervon beeinträchtigt wäre. Einer Zustimmung des Finanzamtes bedarf es hierfür nicht.
Das BMF-Schreiben findet sich unter diesem Link, die Regel findet sich auf Seite 22 (Punkt 3.12).
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