Bis zum 31.12.2019 wurden alle Steuerbeträge auf ein einziges Konto in Polen überwiesen.
Ab dem 01.01.2020 hat jeder Steuerpflichtige in Polen ein eigenes Steuerkonto mit individueller IBAN, das für alle (auch rückwirkende) Zahlungen verwendet werden muss. Die IBAN kannst Du leicht selbst herausfinden – dies erklären wir in einem anderen Support-Artikel (Link).
Was passiert, wenn ich weiterhin die alte IBAN nutze?
Die alte IBAN wird voraussichtlich am 01.01.2020 deaktiviert – es kann nach diesem Datum also passieren, dass alle Zahlungen auf dieses Konto abgelehnt werden. Da dies zu weiteren Bankgebühren führt, sollte dann auf jeden Fall die neue IBAN verwendet werden.
Was passiert, wenn ich die neue IBAN vor dem 01.01.2020 nutze?
Die neuen Konten werden erst am 01.01.2020 aktiviert – vor diesem Datum ist es wahrscheinlich, dass alle Zahlungen auf die neuen IBANs abgelehnt werden.
Wird sich meine neue IBAN nochmals ändern?
Nein, die neuen IBANs sind permanent und ändern sich nicht. Du kannst die IBAN also z.B. in Deinen Überweisungsvorlagen hinterlegen.
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