Werden im EU-Ausland entweder Lieferschwellen überschritten und/oder Warenlager (z.B. von Amazon) verwendet, ist eine steuerliche Registrierung im jeweiligen Staat grds. erforderlich.
Wann genügt im Rahmen der Registrierung eine Steuernummer? Wann braucht man zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)?
- Eine Steuernummer erhält man im Rahmen der steuerlichen Registrierung immer.
- Eine USt-ID benötigt man zusätzlich nur, wenn auch Waren in diesen EU-Staat verbracht werden – z.B. im Rahmen des Fulfillments by Amazon. Hier kommen insbesondere die Programme CEE und Pan EU in Betracht.
Das bedeutet, dass in Staaten wie zum Beispiel Österreich oder Belgien, in denen es keine Warenlager von Amazon gibt, in der Regel keine USt-ID benötigt wird und aus diesem Grund von den Finanzbehörden auch regelmäßig nicht vergeben wird.
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