Wichtig: Seit dem 01.01.2020 behandelt Taxdoo innergemeinschaftliche Verbringungen als steuerpflichtige Lieferungen, wenn keine gültige UStID-Nr. im Bestimmungsland bei Taxdoo hinterlegt ist. Dies kann Ihre Umsatzsteuerzahllast beträchtlich erhöhen.
Am 01.01.2020 traten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft, die sogenannten Quick Fixes. In unserem Blog haben wir das Thema mehrfach aufgegriffen (unter anderem hier).
Ein Teil der Änderungen betrifft die Bedeutung von Umsatzsteueridentifikationsnummern (UStID-Nr.). Das Vorliegen einer gültigen UStID-Nr. des Abnehmers ist seit dem 01.01.2020 zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen und innergemeinschaftlichen Verbringungen.
Was bedeuten die Quick Fixes für mich?
Die Änderungen können dazu führen, dass der grenzüberschreitende Verkauf in der EU an Unternehmer und innergemeinschaftliche Verbringungen im Rahmen der Nutzung von (Amazon-)Lagern im EU-Ausland zu einer Steuerschuld führen kann, wenn der Abnehmer über keine gültige UStID-Nr. zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Verbringung verfügt.
Wichtig: Im Fall von Verbringungen – z.B. im Rahmen der Amazon-Programme CEE oder Pan EU – ist der/die Händler/in selbst Abnehmer und benötigt daher im Bestimmungsland eine gültige UStID-Nr..
Wie setzt Taxdoo die Quick Fixes um?
Innergemeinschaftliche Verbringungen (z.B. über Amazon FBA)
Wichtig: Seit dem 01.01.2020 behandelt Taxdoo innergemeinschaftliche Verbringungen als steuerpflichtige Lieferungen, wenn keine gültige UStID-Nr. im Bestimmungsland bei Taxdoo hinterlegt ist. Dies kann Ihre Umsatzsteuerzahllast beträchtlich erhöhen.
Unabhängig von der umsatzsteuerlichen Behandlung im Ursprungsland (steuerpflichtig ohne UStID-Nr. im Bestimmungsland), wird im Bestimmungsland weiterhin ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegen.
Grenzüberschreitende B2B-Verkäufe in der EU
Seit dem 01.01.2020 behandelt Taxdoo grenzüberschreitende B2B-Verkäufe in der EU als steuerpflichtige Lieferung, wenn unsere Abfrage der uns übermittelten UStID-Nr. beim Bundeszentralamt für Steuern ergibt, dass die UStID-Nr. zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht gültig war. Dies kann Ihre Umsatzsteuerzahllast erhöhen und zusätzlich zu Differenzen mit Ihrer Buchhaltung führen, falls Sie dort den Verkauf als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung führen sollten.
Was sollte ich dementsprechend tun?
Innergemeinschaftliche Verbringungen (z.B. über Amazon FBA)
Schritt 1
Prüfen Sie bei Taxdoo unter
Einstellungen -> Steuerinformationen -> Registrierungen
ob all Ihre UStID-Nr. hinterlegt sind.
Schritt 2
Prüfen Sie all Ihre UStID-Nr. auf Gültigkeit – durch eine qualifizierte Abfrage über das Bundeszentralamt für Steuern.
Schritt 3
Aktivieren Sie die Auslandslagerung im Rahmen von FBA erst dann, wenn Sie in jedem betroffenen Land eine gültige UStID-Nr. erhalten haben, nicht vorher. Finanzbehörden in der gesamten EU können ab dem 01.01.2020 auf innergemeinschaftliche Verbringungen, die vor der Erteilung der UStID-Nr. stattfanden, Umsatzsteuer einfordern.
Grenzüberschreitende B2B-Verkäufe in der EU
Stellen Sie sicher, dass Sie die UStID-Nr. des Käufers stets rechtssicher überprüfen – das geht aktuell nur über die Schnittstelle des Bundeszentralamtes für Steuern. Maßgebend ist dabei, dass die UStID-Nr. zum früheren Zeitpunkt aus Versand- und Bezahldatum gültig war, nicht zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung (Rechnungsdatum).
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