Grundsatz
In Frankreich ist für die Bezahlung der Umsatzsteuer als alleiniges Zahlungsmittel das SEPA-Lastschriftmandat vorgesehen. Hierfür stellen wir Ihnen nach erfolgter Registrierung ein Lastschriftformular zur Verfügung, das Sie unterschrieben bei Ihrer Bank einreichen sollten.
In Ausnahmefällen kommt es bei der Aktivierung Ihres Online Log-Ins aufseiten der französischen Finanzbehörden zu Verzögerungen; in diesem Fall informieren wir Sie über die notwendige Aktivierung eines neuen Mandats mit einer neuen SEPA Referenz, welches das ursprüngliche Mandat ersetzt und erneut bei Ihrer Bank eingereicht werden sollte.
Voraussetzung zur Einrichtung ist immer die Freigabe Ihrer Bank zur Funktion „SEPA Firmenlastschrift“. Diese Funktionalität können Sie unter dem folgenden Link prüfen: https://de.iban.com/iban-checker: Im Feld für SEPA B2B sollte dann ein "YES" stehen.
Manuelle Überweisung mit Taxdoo nicht möglich
Bitte beachten Sie, dass es mit Taxdoo generell nicht möglich ist, Ihre laufende französische Umsatzsteuer per manueller Überweisung zu bezahlen.
- Mittels Lastschrifteinzug kann auf einfache Weise sichergestellt werden, dass Sie alle Zahlungsfristen einhalten.
- Bei manueller Zahlung erhebt das französische Finanzamt zusätzliche Kosten von 1 % Ihrer Steuerschuld, mindestens jedoch 60 EUR pro Meldung. Diese Kosten wollen wir Ihnen natürlich ersparen.
Wie bei jeder Regel gibt es jedoch Ausnahmen.
Ausnahme 1: Überweisung nach Wechsel
Wenn Sie von einem anderen Dienstleister zu uns wechseln, können wir Sie in Ausnahmefällen darum bitten, Ihre Umsatzsteuer manuell an das französische Finanzamt zu überweisen. Der Grund hierfür ist, dass die Umwidmung Ihres Online-Logins beim französischen Finanzamt einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Um in diesem Fall Zeit zu sparen (und damit Verzugszinsen zu vermeiden), reichen unsere Partner bis zur fertigen Umwidmung des Logins papierbasierte Meldungen ein, die von Ihnen manuell überwiesen werden müssen. Sie finden die passende Zahlungsanweisung in unserer Nachricht zur Bestätigung der erfolgten Meldung.
Im Anschluss wird die Zahlung so schnell wie möglich auf Lastschrifteinzug umgestellt.
Ausnahme 2: Überweisung nach fehlgeschlagenem Lastschrifteinzug
Der Lastschrifteinzug kann aus den verschiedensten Gründen fehlschlagen. In diesen Fällen muss der offene Betrag ebenfalls manuell überwiesen werden – das französische Finanzamt zieht keinen Betrag mehr als einmal ein. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Zahlungsanweisung mit allen relevanten Informationen.
Ausnahme 3: Überweisung von Strafzahlungen
Strafzahlungen in Frankreich müssen ebenfalls manuell überwiesen werden. Sollte dies erforderlich sein, lassen wir Ihnen alle erforderlichen Zahlungsdaten zukommen. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Zahlungsanweisung mit allen relevanten Informationen.
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