Hinweis: In diesem Artikel wird die Lieferschwellenberechnung vor der Umsatzsteuerreform ab dem 01.07.2021 erklärt. Falls Ihr die Berechnung der Lieferschwellen nach dem 01.07.2021 verstehen wollt, lest euch diesen Artikel durch Berechnung von Lieferschwellen ab dem 01.07.2021.
Durch eine Überschreitung der Lieferschwelle, müssen ab der Überschreitung, für das gesamte Kalenderjahr und das Folgejahr, alle Lieferungen in das Land auch dort versteuert werden.
Wenn sich aus den bezogenen Daten ergibt, oder Ihr uns mitgeteilt habt, dass in der Vergangenheit bereits Lieferschwellen überschritten wurden, wird dies hinterlegt und bei der steuerlichen Bewertung berücksichtigt.
Doch auch wenn eine Lieferschwellenüberschreitung aus dem Vorjahr noch gilt, müssen wir ab Beginn des Jahres die Lieferschwellenauslastung wieder überwachen, da diese Ergebnisse sich wiederum auf die Steuerpflicht im nächsten Jahr auswirken.
Beispielszenario
Überschreitung der Lieferschwelle nach Österreich in 2017
Folge: Versteuerung aller Lieferungen an private Endkunden nach Österreich in Österreich für den Rest des Jahres 2017 und das gesamte Jahr 2018.
Unterschreitung der Lieferschwelle nach Österreich in 2018
Folge: Ab 2019 Versteuerung aller Lieferungen an private Endkunden in Österreich im Ursprungsland der Lieferung bis zum erneuten Erreichen der Lieferschwelle.
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